Michael Handschuh

16. Feb. 20221 Min.

Förderung Einbruchschutz

Aktualisiert: 13. Apr. 2022

Ab sofort sind Fördermittel im Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455 - E) der KfW wieder verfügbar.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.

Eigentümer_innen und/oder Mieter_innen können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.

Wichtig: Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Wie bei jeder Förderung gilt, ein Antrag im KfW-Zuschussportal ist solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.