Michael Handschuh

9. Dez. 20222 Min.

GEO:N - Geoforschung für Nachhaltigkeit

Digitale Geosysteme - Virtuelle Methoden und digitale Werkzeuge

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Entwicklung digitaler Werkzeuge, mit denen belastbare Prognosen zu den Auswirkungen geotechnischer Eingriffe in den Untergrund möglich sind. Für die wissens- und datenbasierte Bewertungs- und Genehmigungsverfahren müssen künftig, effiziente digitale Werkzeuge für Planungen und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen zur Verfügung stehen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in mindestens einem der drei folgenden Themenfeldern (TF) verortet sind. Methodische (I) und softwaretechnische (II) Entwicklungen sowie Demonstration in verschiedenen geowissenschaftlichen Anwendungen. Eine Verknüpfung der Themenfelder in den Vorhaben ist erwünscht.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ebenso Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine). Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland wird verlangt.

Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt - so die Richtlinie. KMU im Sinne der Richtlinie sind solche, die die Voraussetzungen der KMU-Definiton der EU erfüllen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung. Eine mögliche Zuwendung, erfolgt im Rahmen einer Projektförderung, als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen , die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Regelungen anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwendungsfährigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Die Vorgaben der AGVO sind zu berücksichtigen.

Antragsverfahren. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In einer ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS bis spätestens 15. Februar 2023 entsprechende Projektskizzen einzureichen . Diese bilden die Grundlage, der Skizzenbewertung durch externe Sachverständige. Das BMBF entscheidet nach abschließender Prüfung, über die Förderung. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie des Fachprogramms Geoforschung für Nachhaltigkeit (GE:ON) zu Förderung von Projekten zum Thema Digitale Geosysteme: Virtuellle Methoden und digitale Werkzeuge für geowissenschaftliche Anwendungen, BAnz AT 28.11.2022 B 3).