Michael Handschuh

17. Jan. 20233 Min.

Green Tech - Invest BW - Einzelvorhaben

30 Millionen Euro für Green Tech in Baden-Württemberg.

Für Innovationsprojekte im Bereich Green Tech stellt das Land Baden-Württemberg 30 Millionen Euro bereit. Das Programm Green Tech - Invest BW ist das größte Einzelprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs. Es finanziert anteilig (Zuschuss) Projekte von Unternehmen, die signifikante Ergebnisse - mit "Green Tech" im Ländle leisten.

Mit dem Förderaufruf kann innovativen Einzelvorhaben eine Anteilsfinanzierung erwachsen, die im Themenfeld Green Tech unterwegs sind. Anträge können bis zum 31. März 2023, 15:00 Uhr bei der VDI/VDE Innovation und Technik GmbH gestellt werden.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Prozessinnovationen, nichttechnische Innovationen und Dienstleistungen. Ebenso können neue Geschäftsmodelle, wie Service-Plattformen, Gegenstand einer möglichen Förderung sein. Als Ziel gilt die Erschließung neuer Marktfelder, die zu einer Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit führen.

Mögliche Vorhaben, die in dem Förderaufruf unterstützt werden,

  • müssen signifikant und nachweisbar, dazu beitragen, den zukünftigen Energiebedarf zu senken. Dies kann beispielsweise den Einsatz von Strom oder Wärme bedeuten. Die Projekte sollen direkt oder indirekt zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen beitragen.

  • Den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen senken (z.B durch die Vermeidung von Verbrennungsprozessen, Methanausstoß etc.).

  • Der Ressourcenschonung dienen, durch einen verringerten Materialeinsatz, neue Recyclingmethoden und -prozesse, oder eine Verlängerung des Lebenszyklus von Produkten ermöglichen. Ein umweltschonender Konsum soll favorisiert werden.

oder

  • Das Projekt soll Produktions- und Wirtschaftsprozesse so optimieren, dass sie zur Verbesserung der Abwasserreinigung, der Luftreinhaltung und/oder Abfallvermeidung beitragen können und/oder dem Schutz des Landökosystems dienen. Ziel ist die Schonung der Böden, der Schutz und der Entsiegelung von Flächen als auch der Erhalt der Biodiversität.

Eine Integration bestehender Prozesse und Produkte in die Entwicklung neuer Technologien soll vorangetrieben werden, damit der Materialeinsatz und der Ausstoß von Treibhausgas gesenkt werden kann. Damit verbundene Dienstleistungen, können auch Gegenstand oder l einer Zuwendung sein.

Erfolgreiche Projekte sollten den Focus auf folgende Aspekte legen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben, oder einen Standort in Baden-Württemberg errichten wollen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 1 Mio. Euro gewährt werden. Im Falle von De-minimis-Beihilfen, Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro. Bei einer Zuwendung an ein Unternehmen ab 500.000 Euro - ist vor der Bewilligung die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg erforderlich.

Die Förderquoten sind von der Unternehmensgröße abhängig. Maßgeblich sind die beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO. Die maximalen Fördersätze gelten auch für Vorhaben, die auf Grundlage der De-minimis-VO bezuschusst werden.

  • Kleine Unternehmen, mit weniger als 50 beschäftigten Personen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz, 10 Mio. nicht übersteigt können mit einer Förderquote von 45 Prozent rechnen.

  • Mittlere Unternehmen, bis zu 250 Mitarbeiter_innen und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro, sowie einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro, können 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Beihilfe erhalten.

  • 25 Prozent können Unternehmen erhalten, die 3.000 Personen und mehr beschäftigen.

Verbundene Unternehmen müssen bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl mit berücksichtigt werden.

Verfahren. Anträge die nach dem 31. März 2023, 15:00 Uhr (Stichtag) eingehen, werden bei der Auswahl der möglichen Projekte nicht berücksichtigt. Maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen elektronischen Antragsstellung. Mit dem Vorhaben darf frühestens nach der Bewilligung begonnen werden. Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Der mögliche Umsetzungszeitraum kann bis zu 24 Monate betragen. Er ist bei der Antragstellung verbindlich darzustellen. Die Antragstellung beim Projektträger ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Zur Verifizierung der Rechtsverbindlichkeit ist der Antrag qualifiziert, digital zu signieren oder zusätzlich postalisch mit handschriftlicher Unterschrift einzureichen.

Ein Rechtsanspruch der antragstellenden Unternehmung, auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Wirtschaftsministerium entscheidet über eine Förderung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Baden-Württemberg, Invest BW Innovationsförderung - Einzelvorhaben, Fünfter Förderaufruf vom 13.01.2023. Gültige Verwaltungsvorschrift (17.01.2023).