Michael Handschuh

Feb. 261 Min.

Neue Heizungsförderung startet voraussichtlich am 27.02.2024

Voraussichtlich ab morgen, den 27.02.2024, können Privat­personen, die Eigentümer*innen eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27.02.2024 der zins­günstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.

Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Zum Kredit Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)


Quelle: KfW Bankengruppe, 26. Februar 2024.