Die Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler. Diese sind von den Maßnahmen zur Pandemie Bekämpfung besonders stark betroffen. Die Unternehmen können mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten unterstützt werden. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können sie für die Monate September, Oktober, November und Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führen das Programm in den nächsten Monaten weiter. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe Unternehmen aus allen Branchen offen steht. Um Unternehmen , bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, wurden folgende Änderungen im Programm vorgenommen.
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.
Die KMU-Deckungsbeiträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro wurde ersatzlos gestrichen.
Erhöhung der Fördersätze
Künftig werden erstattet
90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten)
60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent der Fixkosten).
Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wurde auf 20 Prozent erhöht.
Bei der Schlussabrechnung sollen zukünftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Das neue Programm wird in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereit gestellt. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über einen "prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfen, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgt über die Bewilligungsstellen der Bundesländer. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), 18. September 2020).
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