Förderung von Forschungsvorhaben für "Vertrauenswürdige Elektronik (ZEUS)". Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Verbundprojekte zur Entwicklung innovativer, vertrauenswürdiger Elektronik.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben. Folgende Anwendungsgebiete kommen für eine Förderung in Betracht: Elektronik für Mobilität und Industrie 4.0, darunter insbesondere für die Steuerung von Industrieanlagen sowie Systeme bei automatisierten Fahrzeugen.
Die Projekte sollen eine oder mehrere der folgenden Zielvorstellungen verfolgen:
neuartige Designmethoden für vertrauenswürdige Elektronik,
neuartige Fertigungsmethoden und Herstellungsprozesse (z.B. Chiplets)
neuartige Analytik-, Test-, Mess-und Prüfmethoden
Um einen signifikanten Beitrag zu leisten müssen die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in mindestens einen der folgenden Bereiche den Stand der Technik deutlich übertreffen:
EDA - Methoden für die formale Verifikation, unter anderem mit neuen Ansätzen zur Komplexitätsreduktion und Modellbildung sowie der Verwendung eines modularen Fehlerbaums;
Designmethoden für rekonfigurierbare Bauteile, "Split Manufacturing", "Security by Default", Systemdesign und Systemintegration (Elektronik / Mechanik Co-Design), "Logic Encryption" und "Logic Locking";
Designmethoden für prozessspezifische Funktionen (PSF) zur Verifikation von vertrauenswürdigen Elektronikkomponenten und Systemen.
Die Methoden sollen eine besondere Hebelwirkung erreichen. Bei der Erforschung und Entwicklung neuer Fertigungskonzepte soll die Möglichkeit einer kostengünstigen Kleinfertigung berücksichtigt werden. Die Ansätze sollen Breit nutzbare Technologien hervorbringen. Die Realisierung und der Einsatz von Open-Source-Hardware soll berücksichtigt werden.
Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich an konkreten industriellen Anwendungen orientieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko auszeichnen. Eine große Breitenwirksamkeit wird erwartet.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Verbund mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen.
Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung als Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden. Zur Beurteilung der Kosten und für die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist vom Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens beim zuständigen Projektträger einzureichen. Die Entscheidung ob das Projekt weiterverfolgt wird, wird auf Grundlage der Projektskizze gemäß den Kriterien der Richtlinie vom Projektträger entschieden. Ein Recht auf Förderung besteht nicht. Die zur Weiterverfolgung ausgewählten Projekte werden dann in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen formellen Förderantrag zu stellen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 12. Juni 2020 zunächst ein Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.
Zeitplan für den Auswahl- und Bewilligungsprozess
Für das Auswahl- und Entscheidungsverfahren gilt folgender Zeitplan:
Die Auswahl der Projekte anhand der eingereichten Skizzen erfolgt bis Mitte Juli 2020.
Für die ausgewählten Projekte erfolgt danach die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen (Bonitätsprüfung) mit einer verbindlichen Einreichungsfrist der Unterlagen von drei Wochen.
Wenn die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Aufforderung zur Einreichung der Antragsunterlagen mit einer verbindlichen Einreichungsfrist von drei Wochen.
Die Vollständigkeit aller Antragsunterlagen wird bis Ende September 2020 angestrebt.
Die seitens Projektträger genannten Fristen für die Anforderungen von Unterlagen sind verbindlich. Seitens Antragsteller verursachte Verzögerungen können zur Ablehnung von Anträgen und damit zum Ausschluss von Teil- oder Verbundvorhaben von der Förderung führen.
Nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen wird eine Bewilligung der Förderung mit Projektstart im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 1. März 2021 angestrebt.
(Quelle: BAnz AT 16.03.2020 B2). Gern erarbeiten wir mit Ihnen das Business Case zu ihrem Forschungsvorhaben.
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