Klimaangepasstes Waldmanagement Plus
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz unterstützt das Bundesumweltministerium private und kommunale Waldbesitzer. Mit der neuen Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement Plus" werden Ökosystemleistungen naturnaher Wälder honoriert. Das Programm bietet damit eine weitere Unterstützung, um den Waldumbau zu stabilisieren. Gefragt sind artenreiche, klimaangepasste Laubmischwälder. Der Umbau ist dringender den je, um wichtige Leistungen des Waldes für zukünftige Generationen zu erhalten.
Mit der neuen Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement Plus" sollen private und kommunale Waldbesitzende darin unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungfähigkeit ihrer Wälder zu stärken. Ziel ist es, den wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher in den Wäldern zu erhalten als auch die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" das den Waldumbau zu klimaangepassten Wälder über gezielte Förderungen beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement Plus etabliert. Es schafft Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen, Das könnte zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereichen des Waldes sein. Zudem soll mit dem Förderprogramm die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ermöglicht. Bis dahin werden rechtzeitig weitere Einzelheiten zu Antragstellung und Förderverfahren bekannt gemacht. mit der Umsetzung des Förderverfahrens wurde die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt. Sie berät ab sofort Antragstellende. Nach der aktuellen Finanzplanung stehen bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Förderung ist auf 20 Jahre angelegt. Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als beihilfekonform genehmigt.
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