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Baden-Württemberg fördert Carsharing-Angebote

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 23. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Mehr Mobilität für den ländlichen Raum


In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende setzt Baden-Württemberg ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität – auch abseits der urbanen Zentren. Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land gezielt Carsharing-Angebote in ländlichen Regionen sowie an Standorten, die bisher nicht erschlossen oder defizitär sind.


Warum Carsharing im ländlichen Raum?


Gerade in ländlichen Gebieten ist der eigene PKW oft die einzige Mobilitätsoption. Das führt zu mehr Verkehr, höheren Emissionen und einer stärkeren Belastung der Umwelt. Carsharing kann hier eine echte Alternative bieten – wenn es denn verfügbar ist. Genau hier setzt die neue Förderung an.


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Was wird gefördert?

Das Land unterstützt die Anschaffung von vollelektrischen Carsharing-Fahrzeugen mit einem Festbetrag von 15.000 Euro pro Fahrzeug, wobei maximal 50 % der Anschaffungskosten übernommen werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens vier Jahre lang in Baden-Württemberg betrieben werden und dürfen nicht älter als ein Jahr sein.


Wer kann einen Antrag stellen?

Die Förderung richtet sich an:

  • Carsharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg,

  • Wohnungsbaugesellschaften mit eigenem Carsharing-Angebot,

  • Vereine und Genossenschaften, die Carsharing betreiben.


Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Standort förderfähig ist, muss er bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Es darf kein anderes Carsharing-Angebot im Umkreis von 600 Metern bestehen.

  • Die Fahrzeuge müssen öffentlich zugänglich sein.

  • Eine sichtbare Kennzeichnung mit dem Hinweis „Gefördert durch das Ministerium für Verkehr“ ist Pflicht.

  • Die Angebote sollen möglichst in Mobilitätskonzepte eingebunden sein (z. B. Mobilstationen).

  • Daten müssen an die landeseigene Plattform MobiDataBW geliefert werden.

  • Anreizsysteme für Neukunden sind erwünscht.


Was ist nicht förderfähig?

Nicht unterstützt werden:

  • Angebote außerhalb Baden-Württembergs,

  • Free-floating-Modelle oder flexible Stationen,

  • Ladeinfrastruktur oder bauliche Maßnahmen,

  • Mietwagen- und Peer-to-Peer-Angebote.


Fristen und Verfahren

Die Antragsfrist endet am 20. November 2025. Die Antragstellung kann schriftlich oder digital erfolgen. Nachweise über Zulassung und Nutzung der Fahrzeuge sind erforderlich. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen kann die Förderung zurückgefordert werden.


Fazit

Mit dieser Förderrichtlinie schafft Baden-Württemberg neue Perspektiven für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum. Wer ein Carsharing-Angebot aufbauen oder erweitern möchte, sollte diese Chance nutzen – für mehr Klimaschutz, weniger Verkehr und eine bessere Lebensqualität.



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