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AutorenbildMichael Handschuh

Bildungskommune

Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erweitert das bestehende ESF Plus-Programm "Bildungskommunen" um eine zusätzliche Programmlinie. Die Förderung soll die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung dienen, mit dem Ziel relevante Akteure im Sinne von bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angeboten zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter.

Gegenstand der Förderung ist eine kommunale Koordinierung der ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Mit der Koordinierung von Bildungsakteuren vor Ort, soll das Angebot zur ganztägigen Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter optimiert werden.


Aufgaben der Koordinator*innen könnten sein:


Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen


Auf- und Ausbau einer Struktur für die Koordinierung von Bildungsakteuren, durch die das Angebot ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in kommunalen Bildungslandschaften gestaltet wird; hierbei Nutzung und Weiterentwicklung gegebenenfalls bestehender Strukturen und Instrumente der kommunalen Bildungssteuerung.


  • zuständigkeits-/ ressortübergreifende Koordinierung und Moderation von Abstimmungsprozessen für die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie mit kommunalen Einrichtungen mithilfe geeigneter Kommunikations-, Gremien- und Netzwerkstrukturen. Einzubeziehen sind insbesondere Akteure aus den Bereichen Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport, Gebäudemanagement, Natur und Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft.

  • Nutzung etablierter Steuerungs- und Koordinierungsgremien eines kommunalen Bildungsmanagements für die Verwaltungszusammenarbeit für eine strategische Einbettung in Prozesse der Entscheidungsfindung zur Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften (beispielsweise Steuerungsgruppen, Bildungsbeirat, Bürgermeisterbesprechung, Schulleitungsrunden, Jugendhilfeausschüsse, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 des Achten Buches des Sozialgesetzbuch und Ähnliches).


Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure


Identifizierung und dauerhafte Einbindung der relevanten zivilgesellschaftlichen sowie sozialräumlich verorteten Bildungsakteure in die kommunalen Koordinierungsnetzwerke der Bildungslandschaften, sodass ein bedarfsorientiertes und verlässlich koordiniertes Angebot im Ganztag entsteht.


  • Neben den einschlägigen amtlichen Stellen der Kommunalverwaltung, kommunalen Bildungseinrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen Vereine, Stiftungen, Sozialpartner, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch Feuerwehren, Gesundheitseinrichtungen, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbände nachhaltig eingebunden werden.

  • Formate zur Einbindung engagierter Bürger*innen beispielsweise in der Elternschaft, Schul- und oder (Stadt) Elternräten oder im Quartier aktiven Initiativen, die sowohl während des Schuljahres wir zu Ferienzeiten als Gestaltungsakteure ein bedarfsbezogenes verlässliches ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot in der Kommune unterstützen.

  • Konzepte und Koordinierung von Weiterbildungsangeboten für zivilgesellschaftliche (insbesondere ehrenamtliche) Akteure in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten.


Herstellung von Transparenz


Herstellung von Transparenz über die jenigen kommunalen Angebote insbesondere der außerschulischen Bildung, die für eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung eingebunden werden können, auch unter Nutzung der Potenziale digitaler Instrumente gerade für den Ausbau dauerhaft tragfähiger Strukturen. Dadurch sollen die für die Organisationen und das Management von Ganztagsschulen und weiteren ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter Verantwortlichen trotz heterogener Akteurlandschaft die Vielfalt von Angeboten überschauen können.


  • Thematische und adressatengerechte Aufarbeitung von Informationen über Akteure und ihre Angebote.

  • Einbindung des strukturierten Überblickswissens in die Bedarfsanalyse zur strategiegeleiteten Weiterentwicklung des Ganztagsangebots kommunaler Bildungslandschaften.


Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen


Bereitstehen als Ansprechpartner für alle lokalen Akteure, Sammeln und Aufbereiten von notwendigen Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsprozesse.


  • Etablierung einer Anlauffunktion für Akteure aus der Kommunalverwaltung und Akteure in Schulen und Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) sowie aus der "Zivilgesellschaft" und Schnittstellenfunktion zu den kommunalen Entscheidungsinstanzen.

  • Anlassbezogene Aufbereitung von Daten und Befunden zur kommunalen Steuerung und Ableitung von Handlungsempfehlungen, um auf deren Basis Angebote sozialräumlich differenziert zielgerichtet konzipieren und Entscheidungen vorbereiten und unterstützen zu können.


Antragberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die folgende Voraussetzungen erfüllen.


  • Kreisfreie Städte

  • Kreiseigene Städte mit eigenem Jugendamt

  • Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden


Hiervon abweichende Antragstellungen müssen im Einzelfall vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort geprüft werden (zum Beispiel hinsichtlich der Möglichkeit zu einer interkommunalen Zusammenarbeit).


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für Koordinierungskräfte, Ausgaben für Dienstreisen im Inland.


Die Deckung von indirekten Ausgaben ist im Rahmen einer Pauschalfinanzierung in Höhe von 25 % der förderfähigen direkten Ausgaben.


Bei den Ausgaben für Dienstreisen handelt es sich insbesondere um Reisen zu Fachtagungen, Konferenzen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Programms vom BMBF und Akteuren des Fachnetzwerks kommunales Bildungsmanagement angeboten werden.


Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Zuwendung wird als Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Somit handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF Plus Programm.


Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich verpflichtet, die gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Plus-Interventionen gem. Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1057 (PDF) als auch weitere programmrelevante Daten zu erheben und dem Zuwendungsgeber zu übermitteln.


Antragsverfahren. Mit der fachlichen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt in Bonn als Projektträger beauftragt. Die administrative Umsetzung der Fördermaßnahme erfüllt derzeit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus. Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Eine Antragstellung kann fortlaufend erfolgen, spätestes Vorhabensende ist der 30. Juni 2029.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen - Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" vom 22. Mai 2024; Veröffentlicht: BAnz AT 31.05.2024 B2.




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