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Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 1. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Anpassung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum 28.07. angepasst. Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022. gestellt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen.


Nichtwohngebäude - Zuschuss


Der Zuschuss für die Sanierung von Nichtwohngebäuden (KfW - Programm 463) kann nicht mehr beantragt werden.


Nichtwohngebäude - Kredit


Bei der Sanierung, Neubau und Kauf wurden die Kredithöchstbeträge (KfW - Programm 263) angepasst. Bei der Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzgebäude -Stufe 100. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW -Bank wurden eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen durch die BAFA bleibt weiter bestehen. Eine mögliche Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wurden eingestellt. (Quelle: PM. KfW 28.07.2022)


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