Die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet heute wieder. Seit heute können wieder Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Anträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und - bei Förderfähigkeit - genehmigt. In einem zweiten Schritt können ab heute auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufgesetzten EH40- Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In den vergangenen Wochen hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushalts sichern.(Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 21.02.2022).
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