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Energieförderprogramme

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 23. Jan. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. März 2025

Antragstellung für Energieförderprogramme wieder möglich.


Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause beendet. Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) , die Bundesförderung für effizienze Wärmenetze (BEW), das Austauschprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft werden gemäß der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.


Handwerker der läuft

Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel ab sofort wieder) möglich.


  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Analgen und Systeme (EBN)

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Bei dem Förderprogramm handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter: innen zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.


Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das Antragsportal seit Montag 22. Januar 2024 wieder geöffnet. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novelierten Richtlinien voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 wieder gestellt werden.


Der Bericht auf dieser Seite steht unter einer Creative Commons Namensnennung - keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Abgerufen 23. Januar 2024.

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