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ERP-Gründungsfinanzierung

Autorenbild: Michael Handschuh
Michael Handschuh
16. Juli 2024
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. März 2025

künftig auch für kleine und mittlere Gemeinwohl-Unternehmen


Die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen wurden durch die Bundesregierung verbessert. Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetztes 2024 ist zukünftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohl-orientierte kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. Somit wird die Nationale Strategie für Soziale Innovationen durch die Bundesregierung fortgesetzt. Konkret soll damit der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderprogrammen der KfW verbessert werden.

Mit der rechtlichen Änderung können zukünftig alle kleinen und mittleren Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Das betrifft das bestehende Angebot, ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen von bis zu 125.000 Euro unterstützt werden. Dadurch wird der Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründung- und frühen Festigungsphase (bis fünf Jahre nach Gründung) gestärkt.


Das ERP-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Bildung und Wirtschaft verwaltet. Im Fokus steht die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die in ihrer Finanzierungsmöglichkeit meist strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.


Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen umfasst insgesamt 70 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Sie wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

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