Neue Start-up-Förderung für Gründerinnen aus dem Wissenschaftsbereich
Das etablierte Förderprogramm EXIST wird um die neue Förderrichtlinie "EXIST-Women" erweitert. Das Programm unterstützt Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase. Mit dem Förderprogramm "EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft" trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) seit Jahren dazu bei, dass die Anzahl der Ausgründungen aus den Wissenschaften steigen. Das Programm verbessert das Angebot an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen wesentlich. Mit "EXIST-Women" sollen nun explizit gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen Unterstützung bei der Unternehmensgründung erhalten.
Das Förderprogramm EXIST besteht aus mehreren Programmlinien. Basis ist jeweils eine eigene Förderrichtlinie.
Die Programmlinie EXIST-Gründungsstipendium (EGS) will Gründer*innen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung unterstützen. Besonders bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen.
Mit der Programmlinie EXIST-Forschungstransfer (EFT) werden Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung (Förderphase I) und Umsetzung (Förderphase II) unterstützt. Insbesondere bei technisch besonders risikoreichen und aufwendigen Entwicklungsarbeiten. Vorausgesetzt, die Ergebnisse bieten eine wirtschaftliche Basis für eine wachstumsorientierte Unternehmensgründung.
Die Programmlinie EXIST-Potentiale richtet sich an Hochschulen, um dort Potentiale in der Gründungsunterstützung nachhaltig zu verbessern. Ziel ist die Implementierung einer aktiven Gründungskultur an Hochschulen. So sollen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um innovative und wachstumsstarke Start-ups aus der Wissenschaft zu generieren.
Die Programmlinie "EXIST-Women" soll nun das Förderprogramm um eine spezifische Förderung von gründungsinteressierten Frauen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor der Unternehmensgründung unterstützen. Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Angesprochen werden Frauen, die bereits ein konkretes Gründungsprojekt verfolgen oder solche, die eine geeignete Gründungsidee erst im Rahmen der Förderung identifizieren möchten.
Gegenstand der Förderungen sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit Unterstüzungsmaßnahmen und Angeboten zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie der Vernetzung im Start-up Ökosystem Frauen bei der Entwicklung ihres Unternehmerinnengeists fördern und die Entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützen. Im Fokus stehen Frauen, die in Vorbereitung auf ihre Unternehmensgründung ihre Ideen identifizieren, validieren und weiterentwickeln wollen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur personellen Ergänzung eines Gründungsteams, der Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die weitere Umsetzung des Gründungsvorhabens und die Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen. Frauen mit Hochschul- oder Berufsabschluss oder Studentinnen, die über Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland einen Bewerbungs- und Auswahlprozess durchlaufen haben, der zum Ziel hat, geeignete gründungsmotivierte Frauen zu identifizieren, werden mittelbar durch die Angebote der geförderten Projekte von Hochschulen gefördert, bei Bedarf auch durch Stipendien.
Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung und Betreuung der angehenden Gründerinnen durch ein Gründungsnetzwerk. So soll ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch, Aktivitäten zur Vernetzung, die Förderung von Softskills, Kreativität und Erfindergeist initiiert werden. Mentoring Programme können gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Beratungsangebote für Gründerinnen etabliert haben oder deren Aufbau planen. Die Antragstellenden Einrichtungen müssen in ein Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein das folgende Voraussetzungen erfüllt.
Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte;
Spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen (spätestens ab Laufzeitbeginn);
Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung;
Aktive Netzwerkarbeit mit Mentorinnen (in Ausnahmen können auch Mentoren zugelassen werden). Unternehmerinnen und Alumnae sowie anderen gründungsrelevanten Organisationen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss - der als Vollfinanzierung gewährt wird. Der Förderzeitraum für die geförderte Hochschule beträgt ein Jahr. Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann das Stipendium einer Gründerin einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden, sofern sie während der Projektlaufzeit ein Kind bekommt und damit für diesen Zeitraum ausfällt. Die Projektlaufzeit beträgt in solch einem Fall unverändert 12 Monate.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Diese können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Gefördert werden zudem personengebundene Stipendien für die Überbrückung einer Zeitdauer von drei Monaten, in denen entweder kein Einkommen erzielt wird oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird. Die Höhe des personenbezogenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründerinnen.
Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistung erbracht haben: 1.000 Euro pro Monat;
Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2.000 Euro pro Monat;
Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat;
Promovierte Gründerinnen: 3.000 Euro pro Monat;
Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 Euro pro Kind pro Monat als Kinderzuschuss gewährt.
In den personengebundenen Stipendien sind alle etwaigen Sozialversicherungskosten enthalten. Die Gründerinnen sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich.
Antragsverfahren. Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Mit der Administration des Förderprogramms hat das BMWK das Forschungszentrum Jülich GmbH als Projektträger beauftragt. Förderanträge können bis zum 31. September 2023 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST-Women) im Rahmen des Förderprogramms "Existenzgründung aus der Wissenschaft";
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