In Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1999 gesenkt werden. Grundlage dafür ist der im November 2016 vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzplan 2050. Die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland erfordert eine umfassende Modernisierungsstrategie. Entscheidend für das Gelingen dieser Transformation ist eine konsequente und effiziente technologische, soziale und ökonomische Politik.

Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NK) hat zum Ziel, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und zu erproben (Modul 1). Die Wirkung von bereits pilothaft erprobten Ansätzen weiter zu Verbreiten und nachhaltig zu sichern wird mit Modul 2 gefördert. Mit den geförderten Projekten durch diesen Förderaufruf soll eine Minderung von mindestens 1.000.000 Tonnen CO2 erreicht werden.
Die Auswahl der Projekte die gefördert werden, erfolgt in beiden Modulen in einem wettbewerblichen Verfahren. In Modul 1 sind zentrale Bewertungskriterien für die einzureichenden Skizzen der Innovationsgrad, das Treibhausgasminderungspotenzial und die Umsetzungsorientierung. In Modul 2 wird neben dem projektspezifischen Klimaschutzbeitrag, die bundesweite Verbreitung und das Verstetigungspotenzial angesetzt. Darüber hinaus stellt das Eigeninteresse der Antragsteller an der Projektumsetzung und die Höhe der eingebrachten Eigenmittel ein wesentliches Auswahlkriterium dar.
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung,
Mit Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden. Die Projekte sollen folgende Kennzeichen aufweisen:
hoher Innovationsgrad des Ansatzes;
Ausrichtung auf ein relevantes, messbares Treibhausgasminderungspotenzial;
Entwicklung und Erprobung von Methoden bzw. Routinen, die die Akteure der Zielgruppe befähigen, unmittelbar oder mittelbar konkrete Maßnahmen umzusetzen;
plausible und praktikable Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Wirksamkeit des Projektansatzes;
hohe Tranferfähigkeit und großes Verstetigungspotenzial des Ansatzes bzw. der Maßnahmen.
Maximal ein Drittel bis höchstens die Hälfte der Zeit soll die Konzeptionierung des Projektes dauern. Die Wirkkette der Treibhausgasminderung ist bereits in der Sizze aufzuzeigen. Sie ist im Projektverlauf zu überprüfen und ggf. weiter zu qualifizieren. Die diesbezüglichen Forstschritte sind auch Gegenstand der halbjährlichen Statusgespräche im Rahmen bewilligter Projekte.
Modul 2 fördert Projekte, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren und bereits erprobt wurden. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes beitragen. Die Projekte sollen sich durch folgende Kennzeichen auszeichnen:
plausible Wirkkette für die Treibhausgasminderung;
klare, nachvollziebare sowie realistisch quantifizierte Ziele für die durch das Projekt bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasmindrungen;
plausibles Konzept für ein projektinternes Monitoring der Zielerreichung;
bundesweite Maßnahmenumsetzung (mindestens im Umfang einer Abdeckung der Cluster Nord, Ost, Süd, West);
Einbeziehung und Mitwirkung relevanter Multiplikatoren, die über einen unmittelbaren Zugang verfügen.
Vorhandensein und Umsetzung einer Strategie zur Verstetigung der Maßnahme nach Ablauf der Förderung.
Für das projektinterne Monitoring sind konkrete Prameter zu entwickeln, mit denen die Wirksamkeit des Projektes bewertet werden kann.
Nicht gefördert werden investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Die Antragsteller müssen personell und materiell in der Lage sein, das Projekt durchzuführen. Ein Projekt kann auch im Verbund durchgeführt werden.
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie können für einen Zeitraum von maximal drei Jahren bezahlt werden. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilsfinanzierung. Als angemessene Eigenbeteiligung werden in Modul 1 und 2 mindestens 10 Prozent - bei Unternehmen mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Zuwendungsfähig sind projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind.
Das Antragsverfahren für die Förderung ist in beiden Modulen zweistufig. Zunächst ist bis zu den angegebenen Stichtagen eine Skizze einzureichen (Stufe 1). Skizzen welche die formellen Voraussetzungen erfüllen, werden entsprechend der Bewertungskriterien im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingereichten Skizzen bewertet. Positiv bewertete Einreichungen die für eine Förderung in Betracht kommen, werden zur Antragstellung aufgefordert (Stufe 2). In der zweiten Stufe entscheidet das BMU auf Grundlage des förmlichen Förderantrags über die Bwilligung einer Zuwendung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Stufe 1 - Einreichen der Projektskizzen
Einzureichen sind aussagekräftige, projektspezifische Skizzen in deutscher Sprache.
Für die Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in nachfolgenden Zeitfenstern bei dem beauftragten Projektträger Jülich eingehen.
Modul 1: Zeitfenster Skizzeneinreichung.
1. Januar 2020 - 31. März 2020
1. Januar 2021 - 31. März 2021
Modul 2: Zeitfenster Skizzeneinreichung
1. Januar 2020 - 31. März 2020
1. Juli 2020 - 30. September 2020
1. Januar 2021 - 31. März 2021
1. Juli 2021 - 30 September 2021
Sollten Sie Fragen zum Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte haben, so formulieren Sie ihre Fragen in unserem Kontaktformular.
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