Ab sofort sind Fördermittel im Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455 - E) der KfW wieder verfügbar.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.
Eigentümer_innen und/oder Mieter_innen können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Wichtig: Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Wie bei jeder Förderung gilt, ein Antrag im KfW-Zuschussportal ist solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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