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Förderung Einbruchschutz

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 16. Feb. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Apr. 2022

Ab sofort sind Fördermittel im Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455 - E) der KfW wieder verfügbar.


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Fördermittel für das Jahr 2022 bereitgestellt.


Eigentümer_innen und/oder Mieter_innen können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.


Wichtig: Der Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.


Wie bei jeder Förderung gilt, ein Antrag im KfW-Zuschussportal ist solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.




 
 
 

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