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AutorenbildMichael Handschuh

Förderung von Kunststoffrecycling Technologien (KuRT).

Kunststoffe stellen eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Nur ein geringer Teil der Kunststoffe werden in eine Kreislaufwirtschaft zurückgeführt. Ein Großteil der Kunststoffe gelangt in Form von Makro- und Mikroplastik in die Umwelt.

Ziel der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung inizierten Förderung ist die Entwicklung von intelligenten Nutzungskonzepten sowie die (Weiter-) Entwicklung innovativer Recyclingverfahren. Im Rahmen der Förderung soll eine deutliche Steigerung der Recyclingquoten für Kunststoffe erreicht werden. Gefördert werden Verbundvorhaben aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxispartnern die einen innovativen Beitrag zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft erzielen. Erwartet werden praxisreife Lösungen. Die Übertragung der Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die nichtrückzahlbaren Zuschüsse.


Das Programm sieht zwei Phasen vor. In einer ersten Konzeptphase sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen ausgearbeitet werden. Der Zeitrahmen für Konzeptphase beträgt bis zu neun Monate. Die Förderung in dieser Phase erfolgt durch einen Projektpartner der stellvertretend für den Verbund auftritt. Im Anschluss werden aus den eingereichten Konzepten die aussichtsreichsten ausgewählt. Diese erhalten in einer zweiten Phase (Umsetzungsphase) eine Förderung zur großtechnischen Realisierung der Konzepte. Der Zeitrahmen für die Umsetzungsphase wurde auf drei Jahre festgelegt. Maximal sind fünf Jahre möglich.


In der Förderrichtlinie sind beispielhaft folgende Forschungsthemen aufgeführt:


  • Weiterentwicklung innovativer marktfähiger Verfahren zum chemischen bzw. rohstofflichen Recycling zur Bereitstellung von Ausgangsstoffen für die Chemieindustrie, auch in Kombination mit der Rückgewinnung weiterer Wertstoffe.

  • Innovative Sortierlösungen für Kunststoffabfälle und weitere Ansätze zur Erhöhung der Nutzungseffizienz, der Rezyklatqualitäten sowie der Rezyklatquoten, inklusiver der Produktionstechnologien.

  • Konzepte, Technologien und industrielle Demonstration für das gemeinsame Recycling von Kunststoffen und werthaltigen anorganischen Additiven.

  • Neue Ansätze zur Förderung der Nachfrage nach bzw. des Einsatzes von Post-Consume-Kunststoffrezyklaten, z.B. Klassifizierungssysteme für die Qualität und entsprechende Anwenderinformationen.

  • Design-for-Sustainability-Konzepte (z.B. hinsichtlich der Kreislauffähigkeit, Recycling, Nutzenoptimierung) für Kunststoffprodukte in relevanten Anwendungsbereichen, z.B. in den Bereichen Verpackung, Bauprodukte, Elektro-, und Elektronikgeräte, Fahrzeuge (Substitution von recycling-problematischen Zusatzstoffen, Reduktion der Komplexität von Kunststoffabfällen durch Standardisierung von Komponenten bzw. eines modularen Baukastens für leicht zu zerlegende Kunststoffe, Konzepte zur längeren Nutzung von Kunststoffprodukten und -materialien, Ausbau der Kaskadennutzung für bestimmte degradierende Stoffgruppen usw.)


Nicht förderfähig sind die (Weiter-) Entwicklung von Biokunststoffen bzw. biotechnologischen Methoden und Verfahren.


Als Ergebnis der Konzeptphase sollen Technologiekonzepte in Form eines Berichts vorgelegt werden. Dieser stellt die Beurteilungsgrundlage für die Auswahl der besten Projekte dar, für die anschließend eine Umsetzungsphase bewilligt wird.


Umsetzungsphase


Die Realisierung des entwickelten Technologieansatzes soll in der Umsetzungsphase auf einem technisch übertragbaren Niveau erfolgen. Die Richtlinie hebt für die Umsetzungsphase folgender Aspekte hervor:


Kreislaufwirtschaftlicher Ansatz

Der ausgewählte Lösungsansatz soll in den Kontext der gesamten Wertschöpfungskette bzw. Kreislaufführung (Design, Herstellung, Sammlung, Sortierung, Aufbereitung) eingebunden werde. Dabei sind entsprechende Stakeholder zur Umsetzung in das Projekt zu integrieren.


Technische Umsetzung in tragfähige Größen

Für eine Vielzahl entwickelter Recycling - Technologien erfolgt aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen eine großtechnische Umsetzung nur zögerlich. Daher besteht ein hoher Bedarf an der Entwicklung von einer großtechnischen Umsetzung von Verfahren zum Kunststoffrecycling unter realen Bedingungen für verschiedene Anlagegrößen und -typen. Ziel ist die Skalierung und Erprobung der entwickelten Technologien in vollständigen, bewertbaren Wertschöpfungsketten mit den beteiligten Unternehmen. Sowie die Umsetzungsmöglichkeit in wirtschaftlich tragfähigen Größen. Gegebenenfalls ist auch eine Pilotanlage förderfähig.


Qualität der Kunststoff-Rezyklate

Für die Akzeptanz der Kunststoff-Rezyklate am Markt ist der Nachweis, dass sie kontinuierlich und in ausreichender Menge in guter Qualität schadstofffrei erzeugt werden können. Dabei müssen sie je nach Verwendungszweck unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Die Eigenschaften und damit die Absatzmöglichkeiten der Rezyklate unterscheiden sich je nach Produktart, Herstellungsverfahren und Ausgangspunkt teilweise deutlich. Die Berücksichtigung dieser Anforderungen ist nachzuweisen.


Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Bilanzierungen

Die entwickelten Technologieanwendungen sollen wirtschaftlich und nachhaltige Lösungen zum Kunststoff - Recycling umsetzen. Für die Abschätzungen sind Wirtschaftlichkeitsanalysen und eine Ökobilanzierung notwendig. Dafür sollen Verfahren wie z.B. Life Cycle Assessment oder Life Cycle Costing genutzt werden. Dabei sind wichtig: Kosteneffizienz, Rückgewinnungspotenzial der Technologie, Einbindung in bestehende Verfahrenstechnik, Qualität der Kunststoff-Rezyklate, regulatorische Anforderungen und Hemmnisse, Energie- und Stoff- bzw. Massenbilanzen, Emissionen, Rohstoffe sowie Absatzmöglichkeiten für die Kunststoff-Rezyklate.


Umweltverträglichkeit

Die neu entwickelten Verfahren sollen gegenüber der aktuellen Praxis umweltverträglicher sein. Emissionen der künftigen Anlagen in Wasser, Boden und Luft sind auf ein Minimum zu begrenzen. Entsprechende Überwachungsverfahren sind zu berücksichtigen.


Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Einrichtungen der Kommunen und Länder. Ebenso Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z.B. Stiftungen und Vereine). Erforderlich ist zum Zeitpunkt einer Zuwendung das Vorhandensein einer Betriebsstätte in Deutschland.


Die Antragstellung von KMU wird ausdrücklich begrüßt.


Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft bzw. Einrichtungen der Kommunen und Länder im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Verbundteilnehmer haben einen Koordinator zu bestimmen.


Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind zuwendungsfähige projektbezogene Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung (mind. 50 Prozent wird erwartet).


Für die Konzeptphase wird je ausgewähltem Projektvorschlag zum Kunststoffrecycling ein Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 150.00 Euro bei einer Laufzeit von maximal neun Monaten gefördert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erstrecken. Eine alleinige Bewerbung auf die Umsetzungsphase ohne vorgeschaltete Konzeptphase ist nicht förderfähig.


Die Förderanträge für die Konzeptphase sowie für das Vernetzungs- und Transfervorhaben sind bei dem Projektträger (Forschungszentrum Jülich GmbH) bis spätestens 30. Oktober 2020 zu stellen. (Quelle: Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft- Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT") im Rahmenprogramm "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - Fona³" vom: 10.06.2020, BAnz AT 09.07. 2020). Gerne übernehmen wir die finanzmathematischen Tätigkeiten in Ihrem Projekt.




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