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Industrieelle Bioökonomie

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie dem Aufbau regionaler Innovationscluster


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm "Industrieelle Bioökonomie" die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von innovativen, nachhaltigen Verfahren und Produkten. Diese sollen auf der Nutzung biologischer Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 durch biotechnologische Prozesse und Verfahren basieren. Die geförderten Projekte sollen einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten, und so zur Verminderung von Treibhausgasemissionen (SDG 13) und zur Steigerung der Ressourceneffizienz (SDG 9) beitragen.

Blick in den Himmel durch Bäume

Mit dem Programm werden Einzel- und Verbundprojekte gefördert, die sich durch die Weiterentwicklung, Skalierung und die praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren auszeichnen, oder durch den Aufbau von Innovationsclustern einen bedeutsamen Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. Die Projekte sollen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen, ohne dass sich eines der anderen beiden Kriterien deutlich verschlechtert.


  • Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.

  • Die Ressourceneffizienz wird beispielsweise durch Reststoffverwertung, Kaskadennutzung oder Kreislauffähigkeit gesteigert.

  • Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.


Wenn technologische und biologische Ansätze kombiniert werden, kann sich das Potenzial der Bioökonomie besonders entfalten. Neben der Entwicklung biotechnologischer Verfahren kann dies durch eine Verzahnung mit weiteren Schlüsseltechnologien (Enabling, Technologies) erfolgen. Ebenso können digitale Lösungen Ansätze sein, wie z.B. intelligente Prozesssteuerungen, künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge oder smarte Sensoren. Infrage kommen auch Ansätze aus der Nanotechnologie oder der Robotik, die einen erheblichen Beitrag zur Prozessoptimierung leisten und damit zur Ressourceneffizienz führen.


Die Projekte sollen mindestens auf dem Technologiereifegrad (TRL) 4 Baustein A und D beziehungsweise TRL 6 bei den Bausteinen B und C. Diese können bis maximal TRL 8 fortgeführt werden.


Mit dem Programm werden Projekte gefördert, die einem der folgenden Bausteine zugeordnet werden kann.


  • Baustein A - Entwicklung von Produkten und Verfahren
  • Baustein B - Anlagenplanung
  • Baustein C - Anlagenbau
  • Baustein D - Innovationscluster der industriellen Bioökonomie


Antragsberechtigt sind KMU inklusive Start-ups, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere in Kooperation (Verbund) mit KMU, sowie Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt einer Zuwendung ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) oder sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, vergleichbares), in Deutschland verlangt.


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgaben- oder Kostenbasis als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilfe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben individuell bis zu 90 % in Ausnahmefällen und unter den Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift Nr. 2.4 zu § 44 BHO bis zu 100 % gefördert werden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Projekte von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine pauschalierte Abrechnung ist nur im Rahmen des Art. 25 Abs. 3 B. e AGVO oder der De-minimis- Verordnung zulässig. Bei der Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfeintensität sind auch die Kumulierungsregeln in Art. 8 AGVO zu berücksichtigen. Die Kumulierung von mehreren Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten/Ausgaben ist nur im Rahmen der Regelungen der AGVO möglich.


Die Beihilfehöchstintensität (Förderquote in % der beihilferechtlichen Kosten) der einzelnen Förderkomponenten ist in der Höhe gedeckelt.


Verfahren. Mit der Abwicklung des Förderprogramms hat BMWK das VDI Technologiezentrum GmbH aus Düsseldorf beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem BMWK und dem beauftragten Projektträger Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15. Januar 2025. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15 April und 15. Oktober eines Kalenderjahres möglich.


Für den Baustein C können jährlich zum 15. Oktober (erstmalig 2025) Skizzen eingereicht werden.


Die eingegangenen Skizzen werden anhand der in der Richtlinie aufgeführten Kriterien (Punkt 8) bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Skizzen ausgewählt. Danach erhalten in der zweiten Verfahrensstufe die ausgewählten Antragsskizzen durch das BMWK die Aufforderung einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das Förderprogramm ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.


 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie durch die Weiterentwicklung und Skalierung biobasierter Verfahren sowie den Aufbau regionaler Innovationscluster, v. 29. August 2024.



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