Dritte Ausschreibungsrunde gestartet: Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem "sozialen Impact"
Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWi den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nicht technische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und - netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen - sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr, die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen.
Drei thematische Ausschreibungsrunden adressieren jeweils bestimmte Bereiche. Der erste Förderaufruf zielte auf digitale und datengetriebene Innovationen. Im zweiten Förderaufruf standen kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen im Fokus, hier befasst sie aktuell die Expertenjury für die Ausschreibung mit den Projektideen, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten.
Der dritte Förderaufruf des Pilotprogramms IGP zielt auf Innovationen im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem "sozialen Impact": Bis 2. Februar 2021 (15.00 Uhr) können Skizzen im Teilnahmewettbewerb eingereicht werden.
Dabei sind insbesondere Ideen gefragt, die Bildungsmöglichkeiten schaffen oder verbessern und / oder dazu beitragen, neue oder leichtere Zugänge zu Informationen zu ermöglichen. Denkbar sind dabei beispielsweise neue Bildungs- oder Informations-Apps und Plattformen, Museumskonzepte, digitale Landkarten, Schulungskonzepte, bildungsbezogene Gamification-Ansätze und vieles mehr. Wichtig ist, dass ein hoher Innovationslevel besteht, also die Idee großen Neuigkeitswert weit über den einzelnen Innovator hinaus hat. Für die Bewertung der Ideen der dritten Ausschreibungsrunde wird das Kriterium "sozialer Impact" berücksichtigt, also u.a. der potenzielle Nutzen der Innovation für das Gemeinwohl. Dabei stehen unternehmerische Lösungen im Fokus; die Konzepte sollen mindestens wirtschaftlich nachhaltig sein, etwa dank entsprechender Umsatzpotenziale.
Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Bereiche Bildung und Informationszugang sind willkommen, sofern sie die in der Ausschreibung (PDF, 77 KB) adressierten Innovationen entwickeln.
Das BMWi und der Projektträger haben Vorbereitungen getroffen, damit Begutachtungsprozess und Administration im IGP trotz aktueller Corona-Pandemie und aller damit verbundenen Einschränkungen weiter zügig voranschreiten. Zu den Maßnahmen für eine Stärkung der Innovationstätigkeit der Zielgruppen in der Corona-Krise gehört eine Aufstockung des Budgets des stark nachgefragten IGP von rund 25 Mio. Euro auf rund 35 Mio. Euro.
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(Dieser Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-ND 3.0 DE) des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie; 24. November 2020).
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