Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert innovative Vorhaben zur Stärkung der Arbeitsqualität und Organisationsstruktur in Unternehmen und Verwaltung. Unterstützt werden Projekte, die sich mit der Fragestellung der vier INQA-Themenfelder - Führung -, - Chancengleichheit & Diversity -, - Gesundheit - sowie - Wissen und Kompetenz - befassen. Nach Ansicht des BMAS sind diese vier Themenfelder der Gestaltungsraum für zukunftsfähige Organisationen.

Eine Personalarbeit in Unternehmen und Verwaltung wird gut aufgestellt sein, so das BMAS, welche die vier INQA-Themenfelder zukünftig adressiert.
Förderfähig sind demnach Projekte, die sich an konkret festgelegten Fragestellungen orientieren werden. Als Beispiele nennt die Förderrichtlinie
innovative Lösungen für die Gestaltung der Arbeitswelt entwickeln und erproben,
auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter_innen bzw. ihrer Interessensvertretungen sofern vorhanden,
nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis mit möglichst großer Reichweite gewährleisten,
durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien oder Ähnliches) begleitet und evaluiert werden und
in einem oder mehreren der vier INQA-Themenfelder (Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen und Kompetenz) durchgeführt werden.
Die konkrete Fragestellung wird im jeweiligen Förderaufruf definiert.
Antragsberechtigt werden alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland sein. Als Unternehmen gilt dabei jede wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform oder Art ihrer Finanzierung. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Insbesondere erfasst werden daher auch Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen. Ebenfalls antragsberechtigt sind landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Einer möglichen Kooperation mit Projektträgern, die bereits Erfahrungen auf dem Gebiet der mitarbeiterorientierten Personalpolitik oder dem nutzerorientierten Transfer aufweisen, wird große Bedeutung beigemessen. Verbundlösungen sind daher zugelassen. Die Einbindung von Netzwerk- und Transferpartners wird besonders gewichtet werden. Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Bei der Einreichung einer Projektskizze wird lediglich eine formlose Absichterklärung über eine gemeinsame Projektbearbeitung erwartet.
Die Projekte müssen zum Ziel haben, technologische und wirtschaftliche Veränderungsprozesse, die der (digitale) Wandel der Arbeitswelt mit sich bringt, mit sozialen Innovationen zu verbinden und die Interessen der Beschäftigten in Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen berücksichtigen.
Es werden nur Projekte gefördert, die mit der Projektskizze eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung vorlegen können. Alle Vorhaben müssen während der gesamten Projektlaufzeit durch eine vom Projektnehmer unabhängige Stelle evaluiert werden. Für die Richtlinie gilt ein Kummulationsverbot mit Fördermittel aus anderen öffentlichen Programmen (Bund, Länder, EU) die den gleichen Förderzweck unterstützen. Vorhaben, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören werden nicht finanziert.
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 70 %. Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen vom Antragsteller selber aufgebracht werden.
Das Antragsverfahren wird zweistufig angelegt sein, d.h. es werden zunächst Projektideen in Form von aussagefähigen Skizzen eingereicht (Interessenbekundungsverfahren) werden müssen, bevor eine Antragstellung erfolgen kann. Die jeweiligen Fristen werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgesetzt. (Quelle: Förderrichtlinie Unternehmen und Verwaltung der Zukunft: INQA-Experimentierräume, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BAnz AT 08.09.2022 B2).
Sobald die Förderaufrufe veröffentlicht sind, werden wir zeitnah berichten.
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