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AutorenbildMichael Handschuh

Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Aktualisiert: 13. Apr. 2022




Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Projekte zum Thema "KMU-Innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität".


Das Förderprogramm ist Teil der Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland", des zehn Punkte Programms des Bundesministerium für Forschung und Bildung für mehr Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und des Programms Vorfahrt für den Mittelstand sowie des BMBF-Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität".


Mit dem Programm werden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KMU unterstützt, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" und "Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ" des Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" bewegen.


Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" (https://interaktive-technologien.de/):

  • Digital unterstützte Pflege

  • Lebenswerte Räume

Während der Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creationen-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden.


Folgende Vorhaben sind förderfähig.

  • Einzelvorhaben eines KMU

  • Verbundvorhaben zwischen einem und mehreren KMU, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An den Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden.Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugute kommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Forschungsergebnisse bei den beteiligten KMU liegen.

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.


Antragsberechtigt sind KMU die, die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung bedarf das Antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ebenso sind mittelständische Unternehmen antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen nicht überschreiten.


Forschungseinrichtungen, die vom Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.


Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.


Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Vorschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (Anlage Förderrichtlinie) individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Antragsteller beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache einreichen. Bei positiver Bewertung durch den Projektträger werden die Interessenten, in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, als einzelnes KMU oder in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAnz. 28.01.2021 B 10)

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