top of page
AutorenbildMichael Handschuh

KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zum Thema "KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen."


Gefördert werden Projekte, die eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und Methoden der künstlichen Intelligenz entwickeln. Diese Innovation muss geeignet sein, Prozesse in klinischen Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen und zu verbessern.


Die zu entwickelnden Innovationen müssen mindestens eines der nachfolgenden Anwendungsfelder ansprechen und dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen. Es soll ein erheblicher Mehrwert für die Nutzer entstehen.

  • Interaktive KI-basierte Assistenzsysteme zur Verbesserung klinischer, organisatorischer oder administrativer Prozesse in Krankenhäusern oder Behandlungszentren. Hierzu zählt z.B. die intelligente Unterstützung von Aufnahme, Anamnese, Patientensteuerung, Bettenbelegung, Ressourcenplanung, Entlassung, Beschwerdemanagement und Nachsorge sowie das postoperative Monitoring mittels interaktiver multimodaler Verkaufskontrollen und digitaler Erfassung von Patient-Reported Outcome Measures (PROM).

  • KI-basierte (teil-) automatisierte Anwendungen, die medizinische Dokumentationsprozesse im Sinne einer effektiven und qualitätsgesicherten Dokumentation unterstützen und damit medizinisches Personal entlasten.

  • Interaktive Systeme der künstlichen Intelligenz für den "Smart Operating Room": Systeme für die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen im Operationssaal sowie zur Planung, Begleitung und Evaluation von operativen Eingriffen. Themen dazu sind beispielsweise die intelligente adaptive Unterstützung von OP-Instrumenten und -Gerätschaften oder (virtuelle) Planungs- oder Begleitassistenten für operative Eingriffe.

  • Intelligente Interaktionssysteme für die Unterstützung des Behandlungsprozesses bei Traumapatient_innen, z.B. Beiträge zur Stärkung der Alamierungs- und Versorgungskette von Unfallort, Notärztin/Notarzt, er Leitstelle, Krankenhauspforte, Schockraum-Leader bis zum Schockraumteam.

  • Interaktive KI-basierte Gesundheitsanwendungen für einen möglichst nahtlosen Behandlungsprozess beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung.

  • Interaktive KI-basierte (Sprach-) Dialogsysteme zum Zwecke der medizinischen Informationsbereitstellung und Wissensvermittlung sowie zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, beispielsweise bei der Patientenaufklärung vor der Untersuchung, vor einem Eingriff oder vor einer Studienteilnahme im klinischen Kontext.

Mit der Fördermaßnahme werden keine Projekte gefördert, deren wesentlicher Zweck die Zulassung und Zertifizierung eines Medizinproduktes ist. Ebenso darf im Zentrum der Projekte nicht die Entwicklung medizinischer Behandlungsmethoden an sich stehen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Erforderlich ist zum Zeitpunkt einer Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland.


KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind solche, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Mittelständische Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie sind solche, die einschließlich verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.


Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es ist eine Förderung mit einer Laufzeit von in der Regel drei Jahren vorgesehen. Bei Verbundprojekten ist der Koordinator zu benennen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtung, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung (50 %) wird erwartet.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen , die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale von 20 % gewährt.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst sind in der ersten Verfahrensstufe bis spätesten zum 30. September 2021 Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.


Die eingegangenen Projektskizze werden dann unter Beteiligung externer Fachgutachter_innen nach den in der Förderrichtlinie aufgeführten Kriterien bewertet. (Quelle: BAnz AT 05.07.2021 B2).


Weitere Informationen.


Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://www.interaktive-technologien.de/foerderung abgerufen werden.

Comments


bottom of page