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  • AutorenbildMichael Handschuh

KMU-innovativ

Ressourcen und Kreislaufwirtschaft


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt unter der Dachmarke "KMU-innovativ" das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung zu stärken und erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung zu gewinnen. Die Förderrichtlinie adressiert die nachhaltige Nutzung der Ressourcen Wasser und Rohstoffe sowie den Ausbau der Kreislaufwirtschaft.


Gegenstand der Förderung sind risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die technologieübergreifend anwendbar sind. Angesprochen sind KMU aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen. Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten leisten.


Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft


  • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;

  • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);

  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);

  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;

  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.


Nachhaltiges Wassermanagement


  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser

  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;

  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;

  • Mess-, Steuer-, und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;

  • effizientere Bewässerungstechnologie;

  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;

  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).


Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Union. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen antragsberechtigt. Eine Betriebsstätte in Deutschland ist erforderlich zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung.


Art, Umfang, Höhe der Zuwendung. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden (Anlage Förderrichtlinie). Eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird erwartet.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen Projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.


Die Zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)" und oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK" des BMF. CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe den oben genannten Richtlinien anerkannt werden. Die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die beantragte BMBF-Förderung hinaus muss belastbar nachgewiesen werden. Erwartet wird, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugute

kommt.


Gefördert werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro. Die Laufzeit der Projekte soll bis zu zwei Jahre dauern.


Verfahren. Mit der Abwicklung hat das BMBF das Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Projektträgerschaft Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger jederzeit Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft" eingereicht werden.


Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Interessierten wird dringend empfohlen einen Blick in die Richtlinie zu werfen.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft vom 28. März 2024, BAnz AT 02.05.2024 B5.

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