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MINT-Bildung für Jugendliche

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Mit einem MINT-Aktionsplan will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die MINT-Bildung bei Jugendlichen stärken. Es ist ein tiefes Verständnis für technische und naturwissenschaftliche Zusammenhänge erforderlich, um die digitale Transformation und den technologischen- und Klimawandel zu bestreiten.

Mit dem Förderprogramm "MINT-Bildung für Jugendliche" will das BMBF den Auf- und Ausbau regionaler Clusterstrukturen für die MINT-Bildung von Jugendlichen finanziell unterstützen. Konkretes Förderziel ist es, junge Menschen für MINT zu begeistern und ihnen eine wissenschaftliche und/oder berufliche Perspektive im MINT Bereich aufzuzeigen. Dafür sind Strukturen erforderlich, die es Jugendlichen ermöglicht, spielerischen Zugang und Berührungspunkte zu naturwissenschaftlich-technischen Themen zu schaffen. Die Herausforderungen für die auf- und auszubauenden Cluster liegen darin, ein einmal gewonnenes Interesse der Jugendlichen an Themen wie beispielsweise an 3D-Druck, Robotic AR- und VR Techniken aufrechtzuerhalten. Zur Umsetzung dieser Ziele fördert das BMBF die Gründung von bundesweit bis zu 40 Cluster mit insgesamt 32 Mio. Euro. Bis zum Frühjahr 2020 sollen ca. 15 - 20 regionaler MINT-Akteure ausgewählt und für bis zu fünf Jahre gefördert werden. In einer zweiten Bekanntmachung sollen dann im Jahr 2020 weitere 20 bis 25 regionale Cluster nominiert werden, die ebenfalls eine Förderung für fünf Jahre erhalten können.


Das Programm richtet sich auch an bereits bestehende MINT-Cluster sowie an Akteure, die bislang im MINT-Bereich, aber noch nicht im Bildungsbereich tätig sind (wie z.B. Technologiecluster, Makerszene etc.) und an zivilgesellschaftliche Akteure (wie z.B. freiwillige Feuerwehren, Landjugendverbände, Pfadfinder etc.)


Gefördert wird der Aufbau neuer und der Ausbau bestehender Clusterstrukturen in Regionen und Kommunen, die außerschulische MINT-Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche bereitstellen. Konkrete MINT - Inhalte sind nicht Gegenstand der Förderung. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Mädchen und jungen Frauen gelegt werden. Ziel ist es, Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren anzusprechen. Als MINT - Cluster werden Kooperationen vor Ort angesehen, wobei relevante Akteure in folgenden Bereichen angesiedelt sein müssen.


  • Wissenschaft (wie z.B. Universitäten, Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

  • Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine, Stiftungen etc.)

  • Wirtschaft (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften etc.) und

  • Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.


Neben den Akteuren definiert sich ein Cluster auch über einen festgelegten Aktionsradius - konkret durch eine geografische Ausdehnung und gemeinsame inhaltliche Ausrichtung.


Antragsberechtigt sind juristische Personen wie z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im MINT-Kontext verfügen.


Die Finanzhilfen werden zunächst bis zu drei Jahre als nicht zurückzahlbare Zuschüsse im Wege einer Projektförderung gewährt. Nach einer positiven Zwischenbegutachtung ist eine Anschlussfinanzierung von bis zu zwei Jahren möglich.


Zuwendungsfähige Ausgaben sind vorhabensbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel, die dazu geeignet sind, MINT-Bildung durch Clusterstrukturen anzubieten. Als Sachmittel sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Büro-, und Geschäftsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit, Aufträge für außerschulisches Lehrpersonal zuwendungsfähig. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. In der Regel soll die Zuwendung 500.000 Euro pro Cluster nicht überschreiten.


Unternehmen, die sich am Cluster beteiligen können nach den BMBF-Grundsätzen nur eine Förderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.


Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Enwicklungsvorhaben" (NKBF 2017).


Antragsverfahren.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH - Projekträger "Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung" bis spätestens 2. März 2020 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.


Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereicht werden, können aber unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Bei Verbundprojekten muss jeder Antragsteller einen Förderantrag der mit allen Verbundpartnern abgestimmt ist abgeben.


Tipp: Regionen, Kommunen und Unternehmen bietet dieses Programm die Möglichkeit innovative Bildungs- und Zukunftsthemen vor Ort zu platzieren. Dies ist Wirtschaftförderung und Fachkräftesicherung. Ihre Fragen beantworten wir gerne. Schreiben Sie uns.

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