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Mittelstandsförderung durch Bürgschaften

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 13. Dez. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bund und die Länder weiten die Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus.


Bürgschaften leisten seit Anfang der 50er-Jahre einen wichtigen Beitrag für den Mittelstand in Deutschland. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgehandelt. In der kommenden Förderperiode vom 1.1. 2023 bis 31.12.2027 ist für Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen eine gute Grundlage geschaffen worden.

Kleine und mittlere Betriebe sollen bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung unterstützt werden. Der Bund und die Länder stärken die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung soll dazu beitragen, dass Transformationsvorhaben, für die entsprechende Finanzierungsvolumina erforderlich sind, auch umgesetzt werden.


Bürgschaften bis zu 2 Millionen Euro möglich


Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro können Bürgschaftsbanken zukünftig übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften - Unternehmen mit bis zu 1,5 Millionen Euro Beteiligungskapital - statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben den Erhöhungen der Bürgschafts- und Beteiligungsgenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen sollen.

Quelle: PM, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 8.12. 2022;

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