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Natürlich.Digital.Nachhaltig

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Digital Green Tech - Umwelttechnik trifft Digitalisierung. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb des Aktionsplans Natürlich.Digital.Nachhaltig. Ziel der Förderung ist die Verknüpfung digitaler Technologien mit Umwelttechnologien. So sollen innovative, nachhaltige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Anwendungsfeldern Wasserwirtschaft, nachhaltiges Landmanagement und Geotechnologie entstehen. Die neuen Ansätze und Verfahren sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen oder zur Minderung der Umweltbelastung in Deutschland und weltweit im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsteams, in denen Expert*innen für Umwelttechnik und Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Sensorik, Mikrotechnik, Robotik, KI) zusammenarbeiten. Als Ergebnis sollen nachweisbar integrierte Lösungen entwickelt werden, die zu einer nachhaltigeren Nutzung von Wasser, Energie oder Rohstoffen führen. Dabei sind besonders neuartige Ansätze erwünscht. Erwartet wird eine Beschreibung des Nachhaltigkeitspotentials anhand geeigneter Indikatoren.


Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Die Laufzeit der Projekte soll in der Regel zwei Jahre betragen. In Ausnahmefällen dürfen es auch drei Jahre sein. In einer zusätzlichen Förderrichtlinie können Projekte mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten gefördert werden. Ziel dieser Richtlinie ist die Ausarbeitung eines Konzepts sowie die Suche und das Gewinnen von Partner*innen. Darauf aufbauend kann dann das Langprojekt bei Berücksichtigung beantragt werden.


Folgende Schwerpunkte können bearbeitet werden.


I. Daten intelligent nutzen


Die Nutzung großer Datenmengen ist die Grundlage vieler digitalen Lösungen. Daraus ergeben sich zahlreiche Forschungs- und Anwendungsfelder wie Big-Data-Ansätze, Predictive Maintenance und die Nutzung neuer Datenquellen (intelligente Sensorik, Remote Sensing).


Mögliche Forschungs- und Entwicklungsrichtungen können sein:


1. Nutzung von Umwelt- und Erdbeobachtungsdaten zur Steuerung und optimierten Einsatz von Umwelttechnologien.


2. Erfassung und Verarbeitung von Prozessdaten mittels innovativer Sensorik in der Wasserwirtschaft, Landnutzung sowie in den Bereichen Remanufacturing von Gebrauchtprodukten und Recycling.


3. Verarbeitung und kombinierte Nutzung vorhandener Datenbestände von Kommunen, Behörden für Umweltschutzanwendungen.


4. Neue, Fachgrenzen überschreitende Informations-, Monitoring- und Datenmanagement-systeme für die Stadt- und Raumentwicklung mit dem Ziel eines nachhaltigeren Boden-, Flächen- und Ressourcenmanagement.


II. Systeme vernetzen


Die Vernetzung, Kooperation und intelligente Regelung von (dynaischen) Systemen, z.B. in cyberphysischen Systemen oder die smarte Steuerung von Stoffströmen in Wertschöpfungsnetzen kann zu mehr Effizienz und zur Ressourcenschonung beitragen. Wichtig sind dabei auch die Dateninfrastrukturen für den Datenaustausch, wie z.B. das Internet der Dinge und der automatisierte Datenaustausch, z.B. in der Maschine-Mensch Interaktion.


Mögliche Forschungs- und Entwicklungsrichtungen können sein:


1. Unternehmensübergreifender Datenaustausch und gemeinsame Planungs- und Steuerungsinstrumente zur Optimierung von Ressourcen- und Energieeffizienz entlang der Wertschöpfungsnetze (z.B. Reverse Logistik, industrielle Symbiosen).


2. Einsatz digitaler Zwillinge zur Nachverfolgung und Steuerung von Materialflüssen in der Kreislaufwirtschaft oder zur optimierten Steuerung von Wassernetzen bzw. von Wasserreinigungs oder -aufbauprozessen.


III. Autonome Systeme schaffen


Autonome Systeme können Menschen in zahlreichen Kontexten unterstützen. Für die Entwicklung autonomer Systeme braucht es Kommunikationstechnologien und die Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI). Als Beispiele gelten das Maschinelle Lernen oder die Robotik.


Hier sind mögliche Forschungs- und Entwicklungsfelder:


1. Intelligente Systeme zur Erfassung, Zuordnung und Nachverfolgung von Produkten und Komponenten, Material oder Stoffströmen in der Kreislaufwirtschaft.


2. Autonome Systeme zur Inspektion und Wartung von Anlagen und Infrastruktur (z.B. Kanalnetze, Recyclinganlagen).


3. KI-Systeme zur intelligenten Steuerung von Umwelttechnologien in komplexen Umfeldern mit schwankenden Umbgebungsbedingungen wie die Zusammensetzung von Abwasserströmen.


4. KI-Systeme zur Erfassung, Mustererkennung und Nachverfolgung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen, -konflikten sowie Strukturwandel, Urbanisierung und Stadt-Land-Beziehungen.


IV. Digitale Interaktion


Die Entwicklung und Anwendung ressourcenschonender Umwelttechnologien erfordert es, auch die An- und Einbindung von Menschen mit zu bedenken. Dazu können ebenso Benutzerschnittstellen gehören oder die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in Digitalen Geschäftsmodellen. Als Technologien können hier u.a. Apps, Virtual und Augmented Reality, Smart-Metering und Smart-Home Anwendungen, E-Learning und Entscheidungsunterstützungssysteme relevant sein.


Mögliche Forschungs- und Entwicklungsfelder können sein:


1. Fernwartung und -steuerung von Recyclinganlagen, oder Anlagen der Abfall- und Wasserwirtschaft.


2. Neue digitale Geschäftsmodelle für den Einsatz und Betrieb von Umwelttechnologien.


3. Nutzung digitaler Zwillinge oder von Ansätzen der erweiterten und virtuellen Realität in der Prozesstechnik oder in Schulung und Weiterbildung.


Bei entsprechender Eignung des Projektes können projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (Bsp. DIN SPEC) gefördert werden.


V. Wissenschaftliches Querschnittsprojekt


Die Fördermaßnahme soll durch ein Wissenschaftliches Querschnittsprojekt begleitet werden. Ziele sind dabei die übergreifende Analyse und Synthese der Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben. Weiterhin soll das Begleitvorhaben die Forschungsvorhaben bei der Vernetzung und dem fachlichen Austausch unterstützen. Die Durchführung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen u.a. folgende Aufgaben:


1. Vernetzung und Unterstützung der Verbundpartner durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Fach-Workshops.


2. Transfer der Ergebnisse zu unterschiedlichen Zielgruppen.


3. Verbreitung der Ergebnisse u.a. durch den Aufbau und die Pflege einer Internetseite.


4. Konzeption, Durchführung und Dokumentation von in der Regel jährlichen Statusseminaren.


5. Analyse und Synthese der Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben auf übergeordneter Ebene, insbesondere Auswertungen zu Nachhaltigkeitsgewinnen durch Anwendung digitaler Lösungen.


Die aufgeführten Themenfelder sind Beispiele. Ausdrücklich werden auch neue Ansätze gefördert.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte in Deutschland. Die Ergebnisse der geförderten Projekte sind vorrangig in Deutschland und dem EWR und der Schweiz zu verwerten.


Eine Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. KMU im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen, welche die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Art und Höhe der Zuwendungen


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die zuwendungsfähigen Kosten werden im Rahmen der AGVO ermittelt. Als Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Forschungseinrichtungen, die in der Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können in der Regel unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden.


Kurzprojekte (Konzeption)


Für Kurzprojekte können Zuwendungen für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand oder Aufträge verwendet werden. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 50.000 Euro pro Forschungsprojekt begrenzt. Für KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten als Sonderregelung in der Förderbekanntmachung individuel bis zu 100 % (De-minimis) bis max. 50.000 Euro förderfähig. Entsprechend der Kriterien werden die eingereichten Projektideen bewertet und die für eine Förderung geeignete Projekte ausgewählt. Die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen werden dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die zweite Verfahrensstufe vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Die Kurzprojekte sollen ab Herbst 2020 ihre Arbeit aufnehmen.


Zweistufiges Antragsverfahren


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst ist zur Bewertung eine Projektskizze bis zum 30. April 2020 oder zum 31. Oktober 2020 einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; Projektskizzen die nach den angegebenen Zeitpunkten eingereicht werden können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Für dieses Themenfeld können weitere Förderprogramme in Betracht kommen. Um die Chancen der Grundsätzlichen Förderung zu erhöhen ist es geboten diese Programme mit Ihrem Vorhaben abzugleichen.


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