Stufe 2 der Neubauförderung ist gestartet.
Nach nur wenigen Stunden war das Budget von 1 Milliarde Euro für die Stufe 1 der Neubauförderung von effizienten Gebäuden (Wohngebäude - EH/ Effizienzgebäude - EG) 40 ausgeschöpft. Gestern ist damit automatisch die 2 Stufe der neu ausgerichteten Neubauförderung (EH/EG 40) gestartet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte das Programm EH/EG 40 auf eine Milliarde gedeckelt und angekündigt, dass bei Ausschöpfung der Mittel für Stufe 1, nahtlos eine zweite Stufe der Neubauförderung mit einem stärkeren Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit starten würde.
In Stufe 2 wird die Neubauförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm EH/EG 40 mit anspruchsvolleren Anforderungen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40 ermöglicht nun eine Förderung - nur noch in Kombination mit dem Qualtitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG), das im Bundesministerium entwickelt und verantwortet ist. Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG und wird ab jetzt verpflichtend. Das Programm in Stufe 2 läuft bis 31. Dezember 2022.
Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Ziel des Programms EH /EG 40 ist es, die Neubauförderung immer stärker an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Effizienz auszurichten. Die Details des Programms werden derzeit zwischen dem Bundesministerium und dem Bundesbauministerium erarbeitet. Das Programm wird für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro- / Verwaltungs-, Unterrichtsgebäude, Schulen, Kitas, etc) angeboten. Weitere Siegelvarianten für Nichtwohngebäude, beispielsweise Einkaufszentren oder Fitnessstudios, werden derzeit entwickelt und sollen im Herbst 2022 zur Verfügung gestellt werden. So soll das Programm auf diese Gebäudearten ausgeweitet werden.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden. Dabei werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Beantragung erfolgt über die KfW.
Nähere Informationen zum QNG finden sie auf www.nachhaltigesbauen.de und zu den Förderkonditionen der Neubauförderung auf der Seite der KfW. www.kfw.de/beg.
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