Mit einem Budget von 1 Mrd. Euro startet am 20. April die Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude. Ab 20.4.2022 können bei der KfW Anträge für die "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) gestellt werden. Sie ist in dieser Form bis 31.12.2022 befristet.
Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Das Ziel der Ampelkoalition ist es, diese Förderung Zug um Zug auf mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel dazu will die Regierung dringend notwendige Sanierungen fördern.
Die Ausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.
Als erster Schritt gilt der Neustart für die EH-40 Neubauförderung ab dem 20.04.2022. Das Programm ist auf eine Mrd. gedeckelt. Die Förderkonditionen wurden angepasst. So wurden z.B. die Fördersätze halbiert. Dies soll das begrenzte Fördervolumens, auf möglichst viele Antragsteller_innen verteilen. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sind.
In einem zweiten Schritt wird - wenn die Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind, die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen nahtlos fortgeführt. Das Programm EH40-NH ermöglicht demnach eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. "Nachhaltigkeitsklasse" der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit soll ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt werden.
Als dritter und finaler Schritt ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Dieses Programm soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker berücksichtigen. Die genaue Justierung des Programms wird noch erarbeitet. (Quelle: PM. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 05.04.2022, PM. KfW 07.04.2022).
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