Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien"
Mit einer Reihe von Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Neben dem Digitalen Wandel, der Energiewende und dem Klimaschutz gehört die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" dazu. Ziel des Programms ist die Steigerung der Innovationskraft von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Verbunden mit einer möglichen Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den Bereichen "Automatisiertes Fahren" und "Innovative Fahrzeuge". Der Programmteil "Automatisiertes Fahren" erfasst auch den Schienenverkehr. Der Programmteil "Innovative Fahrzeuge" enthält die Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen. Der Ansatz ist technologieoffen. Ziel ist die Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs. Zudem vervollständigen die "Systemtechnologien" das Förderprogramm.
Folgende Förder-Themenschwerpunkte wurden adressiert.
Wertschöpfung und digitale Transformation.
Die Digitalisierung und die Energiewende erfordern eine Transformation bestehender, langjähriger gewachsener Wertschöpfungsstrukturen und -systeme in der Fahrzeugindustrie. Die Integration von Daten in Entwicklungs-, Entscheidungs-, Produktions- und Betriebsprozesse bilden dabei die zentrale Herausforderung. Hier wird ein erhebliches Optimierungspotential - bestehender - hin zur Ableitung neuer, innovativer Prozesse und Anwendungen in der Fahrzeugtechnik erwartet.
Mobilität und Verkehr
Das Fahrzeug als integrativen Teil eines übergeordneten Gesamtsystems. Die Vernetzung untereinander wie auch mit den umgebenden Systemen der physischen und der digitalen Infrastruktur ermöglicht das Erschließen neuer Wertschöpfungspotentiale. Das Anbieten von zusätzlichen Dienstleistungen bei der gleichzeitigen Sicherung von Mobilität gewinnen gegenüber der reinen Produktion des Fahrzeugs an Bedeutung. Für die Industrie kann dies einen grundlegenden Wandel vom Hersteller zum Mobilitätsanbieter bedeuten.
Produktion und Logistik
Eine nachhaltige Produktion sowie ein transparenter CO2-Fußabdruck werden in Zukunft den Wettbewerbsvorteil darstellen. Insbesondere für die mit Blick auf den Klimaschutz im Fokus stehende Automobilbranche. Daher soll die Umsetzung innovativer Lösungen für nachhaltige Lieferketten, intelligente Logistik und Kreislaufwirtschaft beschleunigt werden. Mit der Forschungs- und Entwicklungs Förderung sollen neuartige Technologien, wie das Internet of Things, Blockchain und Predictive Analysis, zügig in Produktion und Logistik Anwendung finden.
Geförderte Vorhaben müssen gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung und Technik deutliche Fortschritte aufweisen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Die Beteiligung kleiner Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. KMU im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen. Zudem sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt.
Die Vorhaben selbst dürfen noch nicht begonnen sein.
Die Antragsteller müssen die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen. Die ausreichenden personellen und finanziellen Kapazitäten müssen vorhanden sein. Mithin ist eine technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Förderung nach der Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Projektförderung) in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung. Die Förderquote ist im Einzelfall zu klären.
Verfahren. Mit der Administration hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Projektträger beauftragt. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite www.fahrzeugtechnologien.de abrufbar.
Projektskizzen können im Rahmen der Förderrichtlinie jederzeit eingereicht werden. Diese werden dann vom Projektträger zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember bewertet.
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