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AutorenbildMichael Handschuh

Neue Heizungsförderung startet voraussichtlich am 27.02.2024

Voraussichtlich ab morgen, den 27.02.2024, können Privat­personen, die Eigentümer*innen eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27.02.2024 der zins­günstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungs­kredit  – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.



Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich. 



Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.




 

Quelle: KfW Bankengruppe, 26. Februar 2024.

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