Voraussichtlich ab morgen, den 27.02.2024, können Privatpersonen, die Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27.02.2024 der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.
Quelle: KfW Bankengruppe, 26. Februar 2024.
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