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Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 4. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bund fördert die Energieeffizienz in der Wirtschaft mit einem Zuschuss.


Modul 2. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

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Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnahmigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW.


Fördergegenstand.


Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,

  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenken (n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Energiequellen,

  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,

  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),

  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:


  • Machbarkeitsabschätzungen und Planung im Zusammenhang mit der Umsetzung der beantragten Maßnahme sowie

  • Instalations- und Montagearbeiten.

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger und / oder KWK Anlagen.

  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen.

  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude.

Höhe der Förderung.


Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.



Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dieser Bericht steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Linzenz.

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