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RUBIN neue Chance für strukturschwache Regionen

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Das Förderprogramm RUBIN (Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation) verfolgt das Ziel, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu verbessern. Mit "RUBIN" soll eine strategische Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen gestärkt werden.

Die Förderung ist an regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen gerichtet. Über Bottom - up - Prozesse vor Ort soll eine Innovationsbasis entwickelt werden, deren Ziel es ist, die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen als enge Kooperation und Bündnispartner zu etablieren. Ziel ist es neue Anwendungsfelder und Märkte zu erschließen. Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. Bevorzugt werden Themen der Zukunftsfelder Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 sowie Themenfelder der Hightech Strategie 2025.


Gefördert werden neue oder bereits existierende regionale, eng und verbindlich (Kooperationsvertrag) zusammenarbeitende Bündnisse aus Unternehmen (KMU) oder Strat-ups sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Bündnisse sollten aus sieben bis fünfzehn Partnern bestehen, welche von einem Bündniskoordinator vertreten werden. Die Förderung gliedert sich in eine bis zu siebenmonatige Konzeptphase und eine in der Regel dreijährige Umsetzungsphase.


Konzeptphase


Während der Konzeptphase wird die gemeinsame Entwicklung eines thematisch, unternehmerisch und marktorientierten - so genantes RUBIN-Konzept gefördert. Die Bündnisse sollen sich in dieser Phase intensiv mit ihren potentiellen Kunden, Märkten und Wettbewerbern auseinandersetzen. Ausgehend von einem gemeinsamen Innovationsziel sollen nachvollziebare verknüpfte vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben abgeleitet werden. Zudem sollen die Bündnispartner Strukturen und Prozesse für ein Innovations- und Kooperationsmanagement für die zukünftige Zusammenarbeit etablieren.


Zuschüsse auf Basis von De-minimis-Beihilfen werden für folgende Tätigkeiten gewährt:

  • Aktivität zur Entwicklung einer gemeinsamen Innovationsstrategie,

  • Kooperationsmanagement, um die mit allen Partnern gemeinsam durchgeführte Entwicklung des "RUBIN-Konzepts" zu koordinieren.

  • Tätigkeiten zur Entwicklung eines Konzepts zur Fach- und Führungskräftesicherung durch Aus- und Weiterbildung um die Strukturbildung und den demographischen Wandel in der Region zu unterstützen und zur Schaffung attraktiver Arbeitsplätze beizutragen sowie

  • Durchführbarkeitsstudien zur Auslotung von potenziellen Anwendungsfeldern.

In der Konzeptphase können noch für folgende Tätigkeiten Personalkosten unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben gefördert werden.


  • Konzeption neuer Produkte und Dienstleistungen inkl. der Ableitung der zur Umsetzung notwendigen FuE-Projekte,

  • Durchführbarkeitsstudien zur Auslotung von potenziellen Anwendungsfeldern.


Zudem werden Zuschüsse für Auftragsvergaben auf Basis von DE-minimis Beihilfen oder unter Berücksichtigung von beihilferechtlichen Vorgaben gefördert.

  • Konzeption neuer Produkte und Dienstleistungen inkl. der Ableitung der zur Umsetzung notwendigen FuE-Projekte,

  • Durchführbarkeitsstudien zur Auslotung von potenziellen Anwendungsfeldern.


für

  • Marktstudien oder Analysen der rechtlichen Rahmenbedingungen, um das "RUBIN -Konzept" stringent an den Marktbedürfnissen auszurichten,

  • sytematische Kundenbefragung und Anwenderworkshops, insbesondere mit dem Einsatz von Open Innovation Methoden, zur Einbeziehung der Anwenderperspektiver,

  • Strategie- und Innovationsberatung durch einen bündnisexternen Berater.

können ebenfalls Zuschüsse auf Basis von DE-minimis-Beihilfen gewährt werden.


Die Zuwendungen zur Konzeptphase werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Projektförderung gewährt. Zur Erarbeitung des "RUBIN-Konzepts" können im Rahmen einer siebenmonatigen Konzeptphase bis zu drei Partner mit insgesamt höchstens 200.000 Euro gefördert werden. Forschungseinrichtungen oder sonstiger Organisationen mit FuE - Kompetenz im nichtwirtschaftlichen Bereich ist eine Förderung bis zu 100 Prozent mit höchstens 50.000 Euro möglich. Von allen Partnern erwartet, dass sie sich aktiv an der Konzeption beteiligen (u.a. in Form von Eigen- und Drittmittel).


Für die Konzeptphase sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz angesprochen. Zur Erarbeitung der im RUBIN-Konzept auszuformulierenden Innovationsstrategie können in den ausgewählten Bündnissen jeweils bis zu drei Partner gefördert werden. Von diesen Partnern muss mindestens einer ein KMU und darf maximal einer eine Hochschule, Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation mit FuE-Kompetenz sein.


Antragstellung


Das wettbewerbliche Antrags- und Auswahlverfahren ist mehrstufig angelegt. Die Förderung erfolgt in zwei aufbauenden Phasen, nämlich einer Konzeptphase und einer Umsetzungsphase. Zunächst ist in der ersten Verfahrensstufe jeweils zum 1. Februar 2020 bzw. in den Jahren 2021 oder 2022 vom Bündniskoordinator eine Skizze beim Forschungszentrum Jülich GmbH einzureichen. Erhält die eingereichte Skizze durch das Forschungszentrum eine positive Bewertung, so wird das Bündnis aufgefordert, ein RUBIN-Konzept vorzulegen.


Das vom Bündnis erarbeitete RUBIN-Konzept wird demnach von einer Jury bewertet, auf deren Grundlage die Förderentscheidung für die Umsetzungsphase durch das BMBF erfolgt. Die Bündnispartner der positiv begutachteten RUBIN-Konzepte werden dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die Umsetzungsphase vorzulegen.


Mit Hilfe der Suche hier, können Sie feststellen welche Regionen in Deutschland als strukturschwach im Sinne der Definition der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" definiert sind.



Umsetzungsphase


Bündnisse mit besonders aussichtsreichen "RUBIN-Konzepten" werden für eine Umsetzungsphase ausgewählt und erhalten für die Implementierung ihres RUBIN-Konzepts eine Förderung.


Die ausgewählten Bündinspartner erhalten in der Umsetzungsphase Zuschüsse für folgende Tätigkeiten, die sich nachweislich in das RUBIN-Konzept einordnen.


  • FuE-Arbeiten, die vollständig einer oder beiden Kategorien der industriellen Forschung oder/ und experimentellen Entwicklungen zugeordnet werden, zur Umsetzung der entwickelten Strategie.

  • die Fortschreibung der RUBIN-Konzepts, für KMU auch mit Unterstützung durch einen bündnisexternen Berater,

  • Das Bündnismanagement mit verteilten Rollen in den KMU: Mitwirkung z.B. bei der gemeinsamen Arbeitsplanung, Themenvernetzung, Controlling oder der kontinuierlichen Marktbeobachtung, ausschließlich für KMU, im Rahmen der beantragten FuE-Projekte als Personalaufwand (für den Bündniskoordinator bis zu neun Personenmonate und für weitere Tätigkeiten im Bündnismanagement bis zu sechs Personenmonate je Partner über die gesamte Laufzeit der Umsetzungsphase).

  • Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit bis zum Ende der Umsetzungsphase, um die Nachhaltigkeit durch FuE für zukünftige weitere Anwendungsfelder zu sichern (diese können auch während der bereits laufenden FuE- Projekte beantragt werden, sofern sie auf ersten Ergebnissen basieren und sich neue Chancen auf Märkten ergeben haben).

  • Eine Veranstaltung mit potentiellen Anwendern und Kunden, insbesondere unter Anwendung von Open Innovation Methoden, um aktuelle Bedarfe kontinuierlich in die FuE-Arbeiten einfließen zu lassen.

  • Für KMU Kosten für die Erlangung von Patenten

  • Reisen, die der Umsetzung des RUBIN-Konzepts dienen.

Während einer dreijährigen Umsetzungsphase werden die ausgewählten RUBIN-Konzepte mit einer einheitlichen Laufzeit gefördert. Die Fördersumme bewegt sich, in Abhängigkeit der Partner zwischen fünf und zwölf Millionen Euro pro Bündnis. Die Förderquote über das gesamte Bündnis, Start-ups ausgenommen, ist bei Antragstellung auf maximal 70 Prozent begrenzt. Von allen geförderten Projekten wird ein gemittelter finanzieller Eigenanteil in Höhe von insgesamt mindestens 30 Prozent der Summe aller zuwendungsfähiger Ausgaben/Kosten erwartet.


Eine Veranstaltung mit potenziellen Anwendern und Kunden kann bis zu einem Betrag von 50.000 Euro mit bis zu 100 Prozent der beantragten FuE-Projekte geförder die Krt werden.


Für die Konzept- und Umsetzungsphase gilt, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niedelassung in Deutschland erforderlich ist. Die Ergebnisse des geförderten Vorhaben dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz verwertet werden.


Für die Förderung gelten die Vorgaben der AGVO, insbesondere bzgl. der beihilfefähigen Kosten und der Beihilfeintensität sowie die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.






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