Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar.
- Michael Handschuh
- 19. Nov. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Die novellierte Richtlinie zur Förderung des Verkaufs von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist am 16. November 2020 in Kraft getreten. Mit über 34.000 beantragten Förderanträgen für Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. Seit im Juli dieses Jahres als die Innovationsprämie eingeführt wurde gab es mehr als 100.000 Anträge. Das liegt deutlich über der Gesamtzahl von 2019.

Diesen Trend will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiter ausbauen. Deshalb können für elektrisch betriebene Fahrzeuge demnächst neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie noch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden. Voraussetzung, dass der Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen kann, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und soll sicherstellen, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Novellierung der Richtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer gestaffelt wird. Für das Leasing reiner E-Autos gilt zukünftig.
Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt.
Leasingdauer.
6 - 11 Monate: 562,50 Euro
12 -23 Monate 1.125,00 Euro
über 23 Monate 2.250,00 Euro
Staatlicher Anteil der Förderung wenn Nettolistenpreis über 40.000 Euro liegt.
Leasingdauer
6 - 11 Monate 468,75 Euro
12 - 23 Monate 937,50 Euro
über 23 Monate 1.875,00 Euro
Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil wird als Innovationsprämie verdoppelt. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. Die novellierte Richtlinie zum Umweltbonus wurde am 5. November im Bundesanzeiger veröffentlicht. (Quelle. PM, BMWi, 4. November 2020).
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