Mit dem Förderprogramm unternehmensWert: Mensch werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik unterstützt. Das Programm fördert eine Unternehmenskultur, die zur motivierenden, leistungsfördernden und Altersgerechten Gestaltung von Arbeits- und Produktionsbedingungen beiträgt.
Mit dem Programm will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kleinen und mittleren Unternehmen einen flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen in personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Handlungsfeldern ermöglichen.
Das Förderprogramm ist in die Programmteile uWM und uWM plus untergliedert. Beide Progammteile sollen mit Blick auf den demografischen Wandel und die Digitale Transformation nachhaltige Veränderungsprozesse in der Personal- und Organisationsentwicklung anstoßen, und so zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen führen.
Beide Programmzweige zielen darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Handlungsbedarf - gemeinsam mit ihren Mitarbeitern zu entwickeln. Gemeinsame Ziele und Maßnahmen festlegen und Maßgeschneiderte Lösungen und Konzepte zur Sicherung der Umsetzung entwickeln. Dabei soll ein ganzheitlicher, nachhaltiger Ansatz mitarbeiterorientierter Personalpolitik umgesetzt werden. Die Unternehmen werden dazu befähigt, zukünftig auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die der demografische Wandel und die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt mit sich bringen, in Zukunft eigenständig und angemessen reagieren können.
- Ziele von unternehmensWert: Mensch
Der Programmteil uWM fördert Beratungs- und Unterstützungsleistung in den vier zentralen Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz.
Das Programm sieht einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess vor, der sich gezielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientiert. Zentrale Anlaufstellen des Programms sind die Erstberatungsstellen (EBS). Sie führen die Erstberatung und ein Ergebnisgespräch durch, begleiten KMU bei der Antragstellung und Abrechnung. Sie fungieren als Lotsen für andere regionale Angebote für KMU.
Die Erstberatung ist bundesweit einheitlich. Mit ihr wird die Förderfähigkeit anhand der Förderkriterien geklärt. Gemeinsam mit Erstberatungsstelle und Unternehmen wird entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder Personalführung, Chanchengleichheit und Diversity, Wissen und Kompetenz ein möglicher Veränderungsbedarf identifiziert. Je nach Bedarf kann die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck für eine Prozessberatung ausstellen. In ihm enthalten sind der Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten.
Prozessberatung unternehmensWert: Mensch
Nach der Erstberatung ermöglicht der Beratungsscheck es dem Unternehmen, zusammen mit den Beschäftigten eine weiterführende Prozessberatung. Die Prozessberatung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb. Daran sind soweit vorhanden die betrieblichen Interessenvertreter vorhanden. Die Prozessberatungen dürfen ausschließlich durch Prozessberater durchgeführt werden die für das Programm autorisiert sind. Sie orientieren sich an dem in der Erstberatung identifizierten Veränderungsbedarf. Die Prozessberatung umfasst folgende Schritte:
Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der im Rahmen der Erstberatung identifizierten Handlungsfelder.
Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen mit einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan, der die Verankerung einer nachhaltigen Personalstrategie im Unternehmen unterstützt.
Initiierung des Veränderungsprozesses und Entwicklung eines Konzepts zur Begleitung und Nachhaltung dieser Maßnahmen mit dem Ziel, entsprechende betriebliche Routinen zu erarbeiten und gegebenenfalls die Akteuer in den ersten Umsetzungsschritten zu begleiten.
Antragsberechtigt sind....
Im Programmzweig uWM sind für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung rechtlich selbständige Unternehmen antragsberechtigt. Ebenso antragsberechtigt sind Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte in Vollzeit hatten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an den Jahresarbeitseinheiten (JAE) berücksichtigt. Diese Voraussetzungen müssen auch während der Prozessberatung gegeben sein. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gehen in die Berechnung nicht ein. Weitere Voraussetzungen sind ein Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahesbilanzsumme kleiner 43 Millionen Euro.
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Anhalt richtet sich der Programmzweig uWM nur an Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von bis zu 2. Mio. Euro.
- Ziele von unternehmensWert: Mensch plus
Der Programmteil uWM plus zielt darauf ab, der Unternehmensführung und den Beschäftigten gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse für eine innovative Gestaltung des digitalen Wandels zu ermöglichen. Mit den Beratungsleistungen sollen die KMU dabei unterstützt werden, nach Maßgabe einheitlicher methodischer Vorgaben betriebliche Lern- und Experimentierräume einzurichten. Diese Lern- und Experimentierräume sollen KMU befähigen, Innovationen mithilfe einer mitarbeiterorientierten und agilen Methode in Gang zu setzen.
Im Rahmen einer neutralen und bundesweit einheitlichen Erstberatung wird die Förderfähigkeit der KMU anhand der Förderkriterien geklärt. Die Erstberatung hat zum Ziel einen möglichen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf festzustellen. Dieser sollte im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen im Betrieb stehen. Zur Prüfung des Handlungsbedarfs steht der EBS ein Referenzsystem zur Verfügung welches das mögliche Themenfeld skizziert. Die Erstberatungsstelle muss prüfen, ob der Betrieb bereit sowie arbeitsorganisatorisch in der Lage ist, einen beteiligungsorganisierten Prozess nach den im Programm beschriebenen Vorgaben umzusetzen.
Prozessberatung unternehmensWert: Mensch plus
Mit dem Beratungsscheck kann das Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigten eine Prozessberatung in Anspruch nehmen. Mit der Prozessberatung soll die Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums unterstützt, initiiert und begleitet werden. Die Prozessberatung erfolgt auf der Grundlage einer spezifischen agilen Methode zur Durchführung eines Lern- und Experimentierraums. Das Konzept beinhaltet zugleich ein Rollenkonzept, das einen Lenkungskreis, ein Lab-Team und eine Verantwortliche bzw. Verantwortlichen des Lab-Teams vorsieht.
Im Programmzweig uWM plus sind für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung rechtlich selbeständige Unternehmen antragsberechtigt ebenso Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Beschäftigte in Vollzeit hatten. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden entsprechend ihres Anteils an den Jahresarbeitseinheiten (JAE) berücksichtigt. Diese Voraussetzungen müssen auch während der Prozessberatung gegeben sein. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte gehen in die Berechnung nicht ein. Weitere Voraussetzungen sind ein Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahesbilanzsumme kleiner 43 Millionen Euro.
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Anhalt richtet sich der Programmzweig uWM nur an Kleinsunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von bis zu 2. Mio. Euro.
Finanzierung, zuwendungsfähige Ausgaben
In beiden Programmzweigen ist die Zuwendung eine "De-minimis-Beihilfe" , VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013.
Die Zuwendung besteht im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss und stellt somit eine Anteilsfinanzierung dar. Dieser Zuschuss wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
die Beratungsleistungen sind pro Beratertag bis zu 1.000 Euro netto förderfähig. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Nebenkosten gehören nicht zu den förderfähigen Kosten.
Die Förderquote beträgt im Programmzweig uWM für Unternehmen zwischen zehn und 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro 50 %. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Millionen Euro 80 % der förderfähigen Kosten. Zehn Beratertage werden bezuschusst.
Im Programmzweig uWM plus beträgt der Beratungsumfang maximal zwölf Beratungstage mit jeweils 8 Stunden. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von kleiner 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro beträgt die Förderquote 80 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Betriebsstätte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. (Quelle: BAnz AT 21.04.2020 B1). Gern beantworten wir Ihre Fragen.
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