Kooperationen aus Akteuren der Weiterbildungslandschaft, regionaler Arbeitsmarktakteuren sowie Unternehmen bilden Weiterbildungsverbünde. Ziel dieser Netzwerke soll es sein, insbesondere KMU bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung der beruflichen Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmer*innen zu unterstützen. Die Förderrichtlinie unterstützt Unternehmen beim Aufbau solcher Kooperationen. Netzwerke welche die berufliche Weiterbildung auf- bzw. auszubauen. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Austausch unter den Partnern eines Verbundes, die Identifikation der Weiterbildungsbedarfe in den Betrieben sowie die Beratung und Recherche nach geeigneten Weiterbildungsangeboten bzw. die Konzeption neuer Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem Bedarf der Unternehmen.
Förderfähig ist der Aufbau und die daraus resultierende Entwicklung und die Unterhaltung von regionalen Koordinierungsstellen, die Weiterbildungsverbünde aufbauen, aktivieren und organisatorisch unterstützen. Ziel ist es, Weiterbildungsbedarfe bei KMU zu identifizieren und diese trägerneutral zu beraten.
Ziel der Koordinierungsstellen soll es sein, dass möglichst viele Unternehmen in den regionalen Weiterbildungsverbund eingebunden werden. Die Koordinierungsstellen sollen über ihre Angebote und Leistungen in geeigneter Weise informieren und dabei auch etablierte Veranstaltungen anderer Partner nutzen. Möglichkeiten zum Austausch- und Informationsformate sollen geschaffen werden. Basierend auf festgestellten Qualifikationsbedarfen der Unternehmen soll sich die Koordinierungsstelle mit diesem Wissen bei der Konzipierung neuer Weiterbildungsmaßnahmen im Weiterbildungsverbund einbinden.
Die Weiterbildungsverbünde sollen nach Möglichkeit branchenspezifisch und regional ausgerichtet sein. Dabei sollen individuelle und passgenaue Lösungen für die Unternehmen realisiert werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, branchenübergreifende Weiterbildungsverbünde zu organisieren. Es sind auch innovative Ansätze eines Weiterbildungsverbundes willkommen die nicht ausdrücklich in der Förderrichtlinie aufgeführt sind, Voraussetzung dafür ist, dass sie den Förderzielen und dem Zuwendungszweck entsprechen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland. Besonders angesprochen werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, weiterhin Vereinigungen, Interessengemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen sowie Bildungseinrichtungen. Ebenfalls antragsberechtigt sind landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts.
In jedem Fall müssen (andere) Unternehmen bzw. Wirtschaftsverbände oder Sozialpartner als Kooperations- bzw. Praxispartner beteiligt sein.
Zuwendungsart
Für den Aus- bzw. Aufbau von Weiterbildungsverbünden werden im Wege einer Projektförderung Zuwendungen als nicht rückzahlbare-Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Förderrichtline vom 17. Juni 2020 beträgt der Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 Prozent. Die Zuwendung ist auf höchstens 1 Million Euro im Förderzeitraum begrenzt. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Erste Pilotprojekte werden bereits seit 2020 gefördert. Für alle weitere ausgewählte Projekte soll die Förderung frühestens ab 02.02.2021 beginnen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen in einem ersten Schritt eine Interessensbekundung (IB) für eine Trägerschaft einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert. die Auswahl für eine Trägerschaft erfolgt über ein offenes, transparentes Verfahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steuert die Durchführung der Förderrichtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung beauftragt. Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2024 außer Kraft. (Quelle: Bekanntmachung Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" vom 17. Juni 2020).
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