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AutorenbildMichael Handschuh

Zukunftsfähige Unternehmen im digitalen Wandel

Mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Lern- und Experimentierräume der Künstlichen Intelligenz. Im Wege einer Projektförderung können so, bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung dazu beitragen, die digitalen Transformationsprozesse, die sozialpartnerschaftlich getragen sind in Unternehmen und Verwaltung stärken.


Die Arbeitswelt als wichtiger Lebensbereich der Gesellschaft ist durch die Digitale Transformation tiefgreifend betroffen. Produktionszyklen, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle verändern sich rasant. Mit diesem Förderprogramm sollen die Unternehmen mit ihren Beschäftigten in diesen grundlegenden Veränderungsprozessen gestärkt werden. Betriebliche Lern- und Experimentierräume der künstlichen Intelligenz werden als Orte verstanden, die im digitalen und demografischen Wandel Innovationen fördern, gute Arbeitsbedingungen stärken und die Fachkräftebasis sichert. Mit der Anwendung digitaler Technologien und dem Einsatz von KI in Unternehmen entstehen neue Aushandlungsprozesse im sozialen Gefüge der Unternehmen.


"Ziel der betrieblichen Lern- und Experimentierräume ist die Förderung von innovativen, passgenauen und konsensualen, sozialpartnerschaftlich getragener Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen."


Die im Lern- und Experimentierraum KI gefundenen Lösungen sollen auf die Übertragbarkeit des gesamten Unternehmens getestet werden und einen Beitrag für einen Transfer in andere Betriebe leisten. Mit den Ergebnissen dieser Arbeiten sollen besonders kleine und mittleren Unternehmen weitere Impulse für die Anpassung an den digitalen Wandel erhalten. Über das INOA - Partnernetzwerk können die Ergebnisse der Lern- und Experimentierräume KI verbreitet werden.


Förderfähig im Programmteil "Lern- und Experimentierräume KI" sind modellhafte Vorhaben, die sowohl hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten entwickeln und erproben, die auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen sowie deren Interessenvertretung stattfinden.


Das Projekt muss durch eine wissenschaftliche Einrichtung (Institute, Hochschule, Akademien oder Ähnliches ) begleitet und evaluiert werden.


Themenfelder

  • Führung

  • Chancengleichheit und Diversity

  • Gesundheit oder

  • Wissen und Kompetenz


Bei der Einführung von KI im Betrieb sind im Zusammenhang mit menschenzentrierten Anwendungen digitaler Systeme, die KI beinhalten, Fragestellungen welche die transparente, diskriminierungsfreie und ethische Anwendung von KI in Unternehmen im Umgang mit arbeitsplatz- und personenbezogenen Daten unter frühestmöglicher Beteiligung der Beschäftigten von besonderer Bedeutung.


Dazu zählen Entwicklungs-, Einführungs- und Veränderungsprozesse zur Nutzung von KI-basierten Systemen ebenso wie die Verbesserung der Arbeitsqualität durch den Einsatz digitaler Assistenz- und Tutorensysteme unter Berücksichtigung der Be- und Entlastung für die Beschäftigten. Dazu könnte auch die Arbeitsqualität in agilen Systemen zählen. Gut gestaltetes Arbeiten in agilen Systemen, durch Beachtung der (älter werdenden) Belegschaften, der Handlungsspielräume der agil Arbeitenden und der räumlichen Gestaltung der Arbeitsumgebung können weitere Fragestellungen sein.


Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland. Besonders angesprochen sind Unternehmen mit wendiger als 250 Beschäftigten. Vereinigungen, Interessensgemeinschaften, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen sofern sie den Status einer juristischen Person besitzen sind ebenfalls antragsberechtigt. Eine große Bedeutung wird Kooperationen mit Organisationen , die Erfahrung auf dem Gebiet der mitarbeiterorientierten Personalpolitik haben beigemessen. Zur besseren Umsetzung des Projekts sollen mindestens drei Praxispartner beteiligt sein.


Zu den besonderen Zulassungsvoraussetzungen zählt, dass nur Projekte gefördert werden, die eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen können.


Die Zuwendung werden im Wege einer Projektfördrung als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000.000 Euro begrenzt. Grundlage für die Bemessung der Anteilsfinanzierung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese müssen in einem Finanzierungsplan schlüssig dargelegt werden.


Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Mit einem Förderbeginn ist frühestens im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen.


Ein Anspruch des Bewerbers auf Förderung besteht nicht, Das BMAS entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Für die Förderung der Lern- und Experimentierräume müssen bis spätestens 22. November 2019 bei der programmumsetztenden Stelle eine entsprechende Projektskizze und ein grober Finanzplan vorgelegt werden. Das BAMAS wird auf der Grundlage der Bewertungen der Projektskizzen die für eine Förderung geeignete Projektideen auswählen. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen.


Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden die Interessenten bzw. der Verbundkoordinator in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den dann nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für ihre Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Mehr zum Thema finden Sie auf experimentierraeume.de und inqa.de.


Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich in diesem Beitrag um Ausschnitte der Förderrichtlinie handelt. Um sich gut vorzubereiten sind weitere Recherchen erforderlich.



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