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E-Auto-Förderung

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 16. Aug. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Novellierte Förderrichtlinie zum Umweltbonus ab September 2023.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus den übrigen betroffenen Ministerien vorgelegt.


Neu ist, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.

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Der Entwurf basiert auf Eckpunkten , auf die sich die Bundesregierung im Juli verständigt hatte.


Ab 2023 will sich die Bundesregierung bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batteriebetriebene Fahrzeuge konzentrieren. Ziel soll es sein, mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität unterstützen, die die Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein.


Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz geprüft werden. Abschschließend soll die noverllierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.

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