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Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 2. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Zum 1. Juli ist bei der KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet.


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderangebot für Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Somit stehen nun für alle Fördermaßnahmen wahlweise eine Kredit- oder Zuschussförderung bereit.


Die BEG fasst die unterschiedlichen Kredit- und Zuschussförderungen des Bundes zusammen. Damit wird für Wohn- und Nichtwohngebäude eine einheitliche Förderstruktur geschaffen. Hauseigentümer können jetzt mit einem Antrag finanzielle Unterstützung erhalten, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen. Als Beispiel nennt die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Förderung für eine fachgerechte Planung und Baubegleitung zusammen mit der geplanten Baumaßnahme.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Jede Fördermaßnahme ist künftig entweder durch einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Investitionszuschuss durch die KfW oder (bei Zuschuss für Einzelmaßnahmen) das BAFA möglich.

  • Die Fachplanung und Baubegleitung wird jetzt auch für Nichtwohngebäude gefördert.

  • Die Antragstellung einschließlich der Förderung für die Baubegleitung erfolgt zentral bei der KfW.

  • In der neuen "Effizienzhaus EE" Klasse führt die Nutzung Erneuerbarer Energien zu einer Erhöhung des Fördersatzes um weitere 5 Prozentpunkte (Bestandsimmobilie) bzw. 2,5 Prozentpunkte (Neubau).

  • Gebäude mit Zertifizierung "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" erhalten über die neue "Effizienzhausklasse NH" Klasse ebenfalls eine erhöhte Förderung. Informationen zum Qualitätssiegel werden auf dem Internetportal www.nachhaltigbauen.de veröffentlicht.

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz werden besonders gefördert.

  • Die stufenweise Umsetzung eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht die Förderung zusätzlich um 5 Prozentpunkte.

  • Zur Qualitätssicherung ist grundsätzlich ein*e Energieeffizienz Expert*in aus der Energieexpert*innen Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) einzubinden.

Weitere Informationen erhalten gern bei uns oder bei der KfW.

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