Neue Investment-Richtlinien für den EIC Fund

Das ändert sich bei EIC Accelerator und STEP Scaleup
Die Europäische Kommission hat aktualisierte Investment-Richtlinien für den EIC-Fund herausgegeben - das Investment-Organ des European Innovation Council (EIC). Die neuen Vorgaben richten sich an Bewerber, ausgewählte Unternehmen und potenzielle Ko-Investoren und legen detailliert dar, nach welchen Strategien und Bedingungen Eigenkapital- und Investmententscheidungen getroffen werden.

Die wichtigsten Neuerungen und Kernpunkte auf einen Blick
Einbindung von Verteidigungsaktivitäten: Die Richtlinien wurden an die jüngsten Anpassungen des EIC-Arbeitsprogramms angepasst und berücksichtigen nun auch verteidigungsbezogene Innovationen und Technologien.
Höhere Investmentvolumina: Durch die Einführung der EIC STEP Scaleup-Ausschreibungen werden größere Investitionssummen abgedeckt und im Regelwerk verankert.
Bessere Abstimmung mit den EIC-Arbeitsprogrammen: Es gibt präzisere Regelungen bezüglich Investment-Schutzklauseln (Safeguards), der Einordnung nach Technology Readiness Levels (TRL), Folgeinvestitionen sowie Rechten an geistigem Eigentum (IPR).
Ausblick auf den Scaleluü Europe Fund (SEF): Eigene Richtlinien für den neuen SEF-Teilbereich folgen seperat im Anschluss an dessen Einrichtung.
Hintergrund zum EIC Fund
Seit der Gründung im Juni 2020 hat der EIC Fund in über 360 Deep-Tech-Unternehmen in ganz Europa investiert. Der Fund fungiert dabei als Katalysator für den privaten Markt: Jeder investierte Euro des EIC Fund hebelt durchschnittlich mehr als 3.50 Euro an zusätzlichen privaten Investitionen für vielversprechende Start-ups und KMU.
Mehr Informationen finden Sie https://eic.ec.europa.eu/news/european-commission-updates-eic-fund-investment-guidelines-eic-accelerator-and-step-scaleup-2026-08-27_en hier.
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