Repair-Cafés.
Förderung von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten. Ehrenamtliche Initiativen können ab Dezember 2024 eine eigene Förderung beantragen, wenn Sie Verbraucher*innen die Reparatur defekter Produkte ermöglichen. Mit der Förderung können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anschaffen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art, es werden mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt für gemeinnützige Vereine. Organisationen die nicht als Verein konstituiert sind sollen im weiteren Verlauf dazu kommen. Das Förderprogramm trägt dazu bei, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, und Ressourcen zu sparen.

In der erste Förderrunde des Programms können sich Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind. Jeder Verein kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll zudem eine weitere Förderung gestartet werden, für Reparatur-Initiativen, die nicht als gemeinnütziger Verein organisiert sind.
Das Programm unterstützt Projekte von Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten, die Verbraucher*innen die Reparatur ihrer Geräte erleichtern, zum Beispiel durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information , Qualifikation, Erhalt und einen Fortbetrieb der Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und vergleichbaren Gegenständen. Zudem sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche.
Die anstiftung, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiative in Deutschland erhält Fördermittel zur Ausreichung an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen. Die Stiftung wird in Kürze ein Förderportal freischalten, über das Reparatur-Initiativen die Unterstützung unbürokratisch elektronisch beantragen können. Die Eröffnung des Antragsverfahrens wird bekannt gemacht, sobald das Bewerbungsportal online ist. Dies wird voraussichtlich im Dezember 2024 soweit sein. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/faq-foerderrichtlinie-reparieren-statt-wegwerfen
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