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  • AutorenbildMichael Handschuh

Schutz des geistigen Eigentums

Die EU vergibt Gutscheine an kleine und mittlere Unternehmen.


Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben einen neuen KMU-Fonds der Europäischen Union eingerichtet. Der Fonds soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Demnach können kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU über den mit 47 Mio. Euro ausgestatteten Fonds Gutscheine erhalten. Der Fonds wird von EUIPO verwaltet. Die erste Aufforderung wurde auf der Website des EUIPO veröffentlicht.


Die Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums 2022 - 2024 beantragt werden. Für den 11. Februar ist eine Sondertagung zu dem Fond im Rahmen der Europäischen Industrietage geplant, an der interessierte KMU auch online teilnehmen können.


Der KMU-Fonds bietet folgende Unterstützung

  • Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums ("IP-Scan-Dienste") erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum des antragstellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotentials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen;

  • Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmuster erhobenen Gebühren;

  • Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken - und Geschmacksmusterschutzes für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren;

  • Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren;

  • mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z.B. Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u.a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinparungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung). (Quelle: PM. Vertretung EU-Kommission in Deutschland 10. Januar 2022).

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