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  • AutorenbildMichael Handschuh

20 Mrd. Beihilfen für Unternehmen

Grünes Licht für deutsche Regelung von 20 Mrd. Euro zur Unterstützung von Unternehmen.


Die Europäische Kommission hat die Regelungen für Staatlichen Beihilfen an Deutschlands Unternehmen genehmigt. Vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland hat Deutschland eine Beihilferegelung bei der Kommission angemeldet. Für Unternehmen die von der Invasion betroffen sind, sollen bis zu 20 Mrd. Euro an Beihilfen bereitgestellt werden.

Unternehmen jeder Größe und Wirtschaftszweige - mit Ausnahme der Finanzbranche - können unterstützt werden, sofern sie von der geopolitischen Krise und den damit verbundenen Sanktionen betroffen sind. Etwaige Beihilfen sind in ihrer Höhe begrenzt. Sie können in Form als direkte Zuschüsse, Steuer- oder Zahlungvergünstigungen, rückzahlbare Vorschüsse, Bürgschaften, Darlehen, Eigenkapital und Hybridfinanzierungen gewährt werden.


Die Kommission hat festgestellt: Die von Deutschland angemeldeten Regelungen stehen im Einklang mit Artikel 107 Abs. 3 Buchstabe b AEUV und erfüllen die im befristeten Krisenrahmen erforderlichen Voraussetzungen. So wird z.B. die Beihilfe im Falle der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Aquakultur tätiger Unternehmen nicht über 35.000 Euro und in allen anderen Fällen nicht über 400.000 Euro je Unternehmen liegen. Die Beihilfen dürfen nur bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden.


Die Kommission ist daher zu dem Entschluss gekommen, dass die von Deutschland angemeldete Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben. Folglich steht die Regelung mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Krisenrahmen festgelegten Regelungen in Einklang. (Quelle: PM. Europäische Kommission, 19. April 2022).




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