Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert Ausbilden.
Mit der Klima- und Energiekrise gewinnt das Thema Ressourceneffizienz und nachhaltiges Denken und Handeln zunehmend an Bedeutung. Eine Möglichkeit, den nachhaltigen Wandel zu gestalten, liegt im Handeln qualifizierter Fachkräfte. Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert Ausbilden ist ein vom ESF-Plus-kofinanziertes Förderprogramm. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dem Programm die nachhaltige Kompetenzentwicklung in der Berufsausbildung. Ausbildende sollen dazu befähigt werden, sich in ihrem beruflichen Handeln an der ökologischen Situation heute - und der daraus folgenden ökonomischen Folgen orientieren können.
Gefördert werden Vorhaben, die zur breiten Umsetzung einer Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) in den Ausbildungsbetrieben bzw. Ausbildungsstätten führen. Ziel ist eine Kompetenzsteigerung der Auszubildenden in Bezug auf nachhaltiges Handeln.
Die Kompetenzstärkung der Ausbildenden Personen soll erreicht werden durch die
(Weiter-) Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für das ausbildende Personal. Dabei können die Vorhaben, die gesamte Angebots- und Formatvielfalt von Bildungsmaßnahmen berücksichtigen. Dies schließt formales, non-formales Lernen mit ein. Dies kann sowohl in analoger, digitaler oder hybrider Form stattfinden. Nachzuweisen ist, dass das gewählte Format geeignet ist, die jeweilige Zielgruppe bedarfsgerecht anzusprechen. Entwickelt und durchgeführt werden können, Qualifizierungsmaßnahmen die sich an das auszubildende Personal und deren Auszubildende richten.
Oder die Kompetenzentwicklung im Rahmen nachhaltigkeitsbezogener Innovations- und Transformationsprozessen in Ausbildungsbetrieben unterstützen. Förderfähig sind Bildungs- und Unterstützungsmaßnahmen, wie Inhouse-Schulungen, Beratungsangebote für das ausbildende Personal oder die Organisationsentwicklung. Die Angebote können sowohl auf individuelle Kompetenzentwicklung zielen als auch auf die Befähigung von Gruppen zur Gestaltung betrieblicher Innovationsprozesse, z.B. durch Aufbau und die Unterstützung von betriebsinternen Lern- und Innovationsgemeinschaften oder die Anpassung betrieblicher Abläufe.
Ein Zusammenschluss regionaler, berufs- oder branchenspezifischer Akteure zur Unterstützung einer Lernortkooperation werden gefördert, wenn sie das ausbildende Personal befähigen, die Standardberufsbildpositionen "Umweltschutz und Nachhaltigkeit" umzusetzten. Dazu gehören Kooperationen mit anderen lokalen Akteuren ebenso, wie branchen- und/ oder berufsspezifischen Partnern oder Zulieferern. Als förderfähig gelten Maßnahmen, die der gemeinsamen Kompetenzentwicklung und dem Transfer von Know-how dienen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist der Aufbau, Ausbau und die Etablierung von Angeboten für das ausbildende Personal in Weiterbildungseinrichtungen. Es werden Maßnahmen gefördert, die es Weiterbildungseinrichtungen ermöglichen, BBNE-Qualifizierungsangebote für das ausbildende Personal zu entwickeln, einzuführen und dauerhaft zu etablieren. Im einzelnen zählen dazu Maßnahmen wie z.B.
die Etablierung von Angeboten für das ausbildende Personal. Gefördert werden, sowohl eigenständige BBNE-Qualifizierungsangebote als auch die Integration von BBNE in bereits bestehende Angebote. Qualifizierungskonzepte sollten über die bereits bestehenden Vorgaben für die berufliche Aus- und Weiterbildung und deren übergeordneten Strukturen der Berufsausbildung hinausgehen.
Möglich sind die Durchführung von Train-the-Trainer-Schulungen. Die Richtlinie zählt dazu insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung des Lehrpersonals in den Weiterbildungseinrichtungen. Sowie
die Durchführung spezifischer Marketing- und Vertriebsmaßnahmen der BBNE-Angebote, wie die Entwicklung und Durchführung flankierender Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Akquise von Teilnehmenden.
Die Verbreitung und Unterstützung der Aktivitäten durch Vernetzung mit regionalen, berufs- oder branchenspezifischen Akteuren der Weiterbildung sind auch förderfähig. Gefördert werden Aktivitäten einer Netzwerkbildung zwischen BBNE-Weiterbildungspersonal im Sinne eines Comunity-Bildings, mit dem Ziel des Austausches von Erfahrungen und des Transfers von Know-how.
Die Schaffung von BBNE-förderlichen Rahmenbedingungen ist ein weiteres Themenfeld im Programm. Für die Flächendeckende Verankerung von BBNE in der beruflichen Ausbildung, sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu können folgende Maßnahmen als Beispiel dienen.
Stärkung von BBNE im Prüfungswesen. Es wird die Entwicklung von Konzepten gefördert, die Prüfungsaufgabenstellende und Prüfungsausschüsse, für die integrative Berücksichtigung von BBNE bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben oder der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sensibilisieren. Ebenso
der Auf- und Ausbau von BBNE-Netzwerken. Förderfähig sind die Etablierung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Netzwerke, die die Schaffung von BBNE-förderlichen Rahmenbedingungen und deren Strukturen zum Ziel haben. Desweiteren sind
Qualifizierungsmaßnahmen für Entscheidungsträger und Multiplikatoren der Berufsbildung im Programm. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen förderfähig, die Entscheidungsträger und Multiplikatoren der Berufsbildung befähigen, eine BBNE-förderliche Lernumgebung für Lehrende und Lernende zu schaffen. Es sind Angebote gefragt, die bspw. Ausbildungsstätten dabei unterstützen, BBNE für die Rekrutierung zukünftiger Fachkräfte zu nutzen, oder Schulungsmaßnahmen zur strukturellen Stärkung von BBNE umzusetzen oder entwickeln.
Antragsberechtigt sind juristischer Personen des öffentlichen Rechts, sowie juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts. Zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung, ist erforderlich, dass der Antragsteller eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Art, Höhe, Umfang der Förderung. Die Zuwendung wird im Wege einer Projekförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungeinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten.
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. die Kosten müssen über 200.000 Euro liegen. Maximal jedoch 1.500.000 Euro betragen, Bei der Zusammensetzung des Zuschusses aus nationalen Mitteln und Mitteln des ESF Plus kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Laufzeit der Förderung beträgt in der Regel 24 Monate.
Antragstellung. Mit der fachlichen Abwicklung hat das BMBF das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze bis zum 17. April 2023 einzureichen. Nach positiver Bewertung durch fachliche Begutachtung wird diesen Skizzeneinreichenden der Antrag eines förmlichen Förderantrags empfohlen (zweite Stufe).
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms "Nachhaltig im Beruf - zukunftsorientiert ausbilden (NIB), 10.01.2023.
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