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  • AutorenbildMichael Handschuh

Bald neue Regeln für staatliche Beihilfen?

Die Europäische Kommission startet Konsultationen zu neuen Regeln für staatliche Beihilfen. Hintergrund sind der erforderliche ökologische und digitale Wandel.


Leichter soll es werden! Für die EU-Mitgliedstaaten, sie sollen den ökologischen und digitalen Wandel leichter unterstützen können. Dazu will die EU-Kommission die Allgemeine Gruppenfreistellung (AGVO) ändern. Bis zum 8. Dezember 2021 können die Mitgliedstaaten und andere Interessensträger ihre Meinung einbringen. Die Änderungen betreffen Umweltschutz- und Energiebeihilfen, Beihilfen für Risikofinanzierungen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für Regionalbeihilfen. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Mitgliedstaaten weitere Möglichkeiten zu bieten, Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels durchzuführen, ohne sie vorher bei der Kommission zur Genehmigung anmelden zu müssen.


Mit der AGVO werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen für mit dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vereinbar erklärt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beihilfen dieser Gruppen müssen nicht vor ihrer Durchführung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden.


Die Freistellung bestimmter Gruppen von staatlichen Beihilfen macht es für die Mitgliedstaaten einfacher, die Beihilfen zu gewähren. Die Durchlaufzeit bis zur Genehmigung der Beihilfen wird erheblich verkürzt. Die AGVO ergänzt einschlägige Leitlinien für staatliche Beihilfen, in denen die Kriterien festgelegt sind, an denen geprüft wird, ob staatliche Beihilfemaßnahmen, die nicht unter die Gruppenfreistellung fallen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die einschlägigen Leitlinien und die AGVO bilden zusammen ein umfassendes Regelwerk für bestimmte Bereiche des Beihilferechts.


Die Kommission schlägt nun eine ganze Reihe gezielter Änderungen der AGVO vor, um den im Zuge der Überarbeitung der Regionalbeihilfeleitlinien, der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen, der Risikofinanzierungsleitlinien und des Unionsrahmens für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen vorgenommenen Änderungen Rechnung zu tragen. Ziel der Überarbeitung der Leitlinien und der AGVO ist es, öffentliche Finanzierungen zu fördern die insbesondere zur Verwirklichung des Grünen Deals und der Digitalstrategie beitragen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Beihilfevorschriften dem jüngsten Markt und der Technologieentwicklung Rechnung tragen.


Der Vorschlagsentwurf wird nicht nur Gegenstand der eingeleiteten Konsultation sein, sondern auch auf zwei Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. Das erste Treffen wird gegen Ende des Konsultationszeitraums stattfinden. So will die Kommission sicherstellen, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessensträger ausreichend Gelegenheit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.


Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.


Weitere Informationen zu den einzelnen Politikbereichen und Hintergrundinformationen erhalten Sie unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_5027

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