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Beratungsgutscheine Afrika

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 8. Dez. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Chancen in Afrika ergreifen: Start des Förderprogramms "Beratungsgutscheine Afrika".


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten seit dem 1. Dezember 2021 einen Zuschuss von maximal 75 Prozent für die Beanspruchung von Beratungsleistungen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Projekten in afrikanischen Zielmärkten.


Ab sofort können KMU beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung von bedarfsorientierten Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika beantragen. Die Zuwendung über die Förderlinie "Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika" des Bundeswirtschaftsministeriums deckt bis zu 75 Prozent der Ausgaben für diese Beratungen ab. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres maximal drei Beratungsgutscheine in Anspruch nehmen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.


Beratungsgutscheine können von Unternehmen unter anderem zu branchenspezifischen Fragen, oder Zielmärkten oder rechtlichen Rahmenbedingungen beantragt werden.


Die Beratung wird nur gefördert, wenn sie durch ein vom BAFA gelisteten Unternehmen durchgeführt wird. Die Qualifizierung als Beratungsunternehmen muss vorab beim BAFA beantragt und genehmigt werden.


Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenden Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten.


Die Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika steht allen interessierten Unternehmen für detaillierte Informationen und eine unverbindliche Beratung zur Listung oder Nutzung des Förderangebots zur Verfügung. (Quelle: Der Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-ND 3.0 DE) des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).


Weitere Informationen zum Förderverfahren Sowie das Antragsformular finden Sie auf der BAFA Webseite > www.bafa.de/bga.

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