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Beratungsleistungen - 100 Prozent Kostenübernahme für KMU.

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 8. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

In der Not der Corona-Krise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows ergänzt. Demnach können kleine und mittlere Unternehmen wie Handwerker, Dienstleister und Freiberufler die von der Krise betroffen sind, professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen spüren zunehmend die Auswirkungen der Corona-Krise. Während zunächst die Tourismus Branche, Messeveranstalter, Eventmanager und die Gastronomie betroffen waren, kommen nun immer mehr Handwerksunternehmen, Dienstleister und Freiberufler durch die Kontaktsperre in eine prekäre wirtschaftlich schwierige Situation. Durch eine professionelle Beratung sollen diese Unternehmen in die Lage versetzt werden, Lösungen zu entwickeln um die Corona-Krise zu überstehen und sich in deren Folge wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.


Mit den geänderten Förderbedingungen der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in der aktuellen Situation mit einem Zuschuss für Beratungskosten unterstützen. Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 4000 Euro pro Unternehmen. Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen bezahlt. Ein Eigenanteil an den Beratungskosten ist nicht erforderlich.


Nähere Ausführungshinweise regelt zusätzlich ein Merkblatt der BAFA.


Die Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

(Quelle: BAnz AT 02.04.05 B5).



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