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  • AutorenbildMichael Handschuh

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Neuer Förderaufruf zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement - Schwerpunkt "Innovationsförderung".


Mit dem Förderaufruf werden innovative Umsetzungsprojekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) unterstützt. Die Projekte müssen verschiedene, vertiefte Handlungs- und Aktionsfelder umfassen. Gefördert werden Vorzeigeprojekte die anwendungsorientierte Zukunftslösungen bieten.

Der Förderaufruf mit Schwerpunkt "Innovationsförderung" fördert die Umsetzung von Maßnahmen in folgenden Themenbereichen des Personenverkehrs.

  • Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre,

  • Flottenmanagement und -umbau,

  • Dienstreisen und Werkverkehre,

  • Kunden- und Besucherverkehre.

Das Gesamtkonzept soll einen umfassenden Charakter haben und Maßnahmen aus unterschiedlichen Handlungsfelder beinhalten. Maßgeblich für den Förderaufruf "Innovationsförderung" ist die Entwicklung und Umsetzung von Innovationen für Organisationen, prozessuale oder digitale Innovationen. Dabei werden Lösungen nicht als rein technische Innovationen verstanden, sondern ebenso Maßnahmen, die bedeutende Impulse für integrative Zukunftslösungen im BMM-Thema darlegen.


Als Beispiele für Innovationen nennt der Förderaufruf

  • Konzentrierte Umsetzung von überbetrieblichen Mobilitätsmanagement unter anderem in Gewerbegebieten (z.B. Nachfragebündelung für bessere Auslastung von Angeboten wir Mitfahrplattformen, ÖPNV-Linien, Sharin-Stationen, aber auch verkehrsvermeidende Versorgungsstrukturen wie Coworking-Spaces etc.).

  • Kooperation mit der Gemeinde bei integrierter Verkehrsplanung (inklusive Stellplatzsatzung und Gewerbegebietsplanung) und Konzeption und Betrieb von öffentlich zugänglichen Mobilitätsangeboten.

  • Strategische Zusammenarbeit mit lokalen Mobilitätsanbietern (z.B. Angebotsanpassung ÖPNV, Einbindung von Sharing oder Shuttle).

zudem nennt der Förderaufruf prozessuale Innovationen wie z.B.

  • Nutzerorientierte Einführungsprozesse von neuen Mobilitätsangeboten (z.B. Kommunikationsmaßnahmen, Beschäftigteneinbindung bei der Entwicklung und Implementierung).

  • Professionelle Methoden des Changemanagements zur dauerhaften Verhaltensänderung (Einbindung sowohl von Push- als auch Pull-Maßnahmen).

  • Neue Ideen und Anreizmodelle (nicht nur monetär) zur erfolgreichen Einbindung der Stakeholder.

Zur digitalen Innovation werden folgende Beispiele aufgeführt.

  • Entwicklung und Betrieb von digitalen Anwendungen zur Erschließung nachhaltiger Mobilitätsoptionen (Mobility-as-a-Service).

  • Herstellung von Wahlfreiheit (Intermodalität, Multimodalität) mittels Plattformlösungen.

  • Abbau von Nutzungsbarrieren sowie Einführung digitaler Tools zur Steuerung hin zu nachhaltiger Mobilität (z.B. Monitoring, Anreize, Policies, Mobilitätsbudgets).

  • Verbesserung der digitalen Verfügbarkeit/Aufbereitung von betrieblichen Mobilitätsinformationen (z.B. Selbstcheck, Monitoring, Reporting, z.B. Nachhaltigkeitsberichterstattung, CO2 -Bilanzierung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Ebenso Hochschulen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie innovative BMM-Konzepte umsetzen wolle oder im Rahmen eines Verbundprojekts zu deren Umsetzung beitragen. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Unterstützung wird im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis gewährt. Im Schwerpunkt Innovationsförderung wir die Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Vorhaben in diesem Schwerpunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Im Programm gibt es eine Bagatellgrenze von 200.000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben. Anträge mit einem geringeren Volumen werden in diesem Förderaufruf nicht berücksichtigt.


Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes bis zum 31. August 2023 Projektskizzen einzureichen. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Anspruch Förderung abgeleitet werden. In einer zweiten Phase werden die zur Förderung ausgewählten Projekte aufgefordert einen formalen Antrag zu stellen. Ansprechpartner zum Förderaufruf ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

 

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Dritter Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" Schwerpunkt "Innovationsförderung" vom 26. Juni 2023.

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