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Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Aktualisiert: 28. Jan.

Förderprogramm: "Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie"


In einem zukünftigen Wirtschaftssystem wird biologisches Wissen mit technologischen Lösungen vereint. Die Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit biogener Rohstoffe fördert die Transformation hin zu einer nachhaltigen, ressourceneffizienten, klimaneutralen Bioökonomie. Um die Wertschöpfung der Bioökonomie durch Forschung und Innovation zu heben, braucht es neben technologieorientierten Fördermaßnahmen auch Antworten zu gesellschaftlichen Fragen und deren sozioökonomischen Zusammenhängen. Das Programm fördert Projekte, die erforschen, welche Faktoren zu einer Etablierung einer zirkulären Bioökonomie beitragen können.

Förderfähig sind mit dem Programm Forschungsvorhaben in der Sozial-, Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften aber auch in der Kultur- und Geisteswissenschaft. Als thematische Schwerpunkte nennt die Richtlinie


  • Analyse gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel. Regulierung, Wettbewerbsbedingungen, gesellschaftliche Akzeptanz) und deren Konsequenzen für die Etablierung kreislauffähiger bioökonomischer Wertschöpfungsnetzwerke. Dies schließt beispielsweise Potenzialanalysen, Einstellungs- und Konsumforschung, Stakeholderanalysen oder Governance Studien mit ein.

  • Wissenschaftliche Analyse sozialer und soziotechnischer Innovationsprozesse im Bereich der bioökonomischen Kreislaufführung. Damit verbunden ist die vergleichende Evaluation entstehender Wertschöpfungsnetzwerke sowie der Entwicklung und Umsetzung regionaler und kommunaler Bioökonomiestrategien.

  • Szenarien- und Modellbildung, zum Beispiel zur Prognose und wissenschaftlichen Bewertung regionaler Entwicklungspfade hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Dies schließt auch integrale Ansätze ein, die regionalspezifische Beziehungen zwischen unterschiedlichen Bioökonomie-Räumen - zum Beispiel urbanen und rualen Bioökonomien - in den Blick nehmen.

  • Entwicklung und Erprobung ganzheitlicher Verfahren der Lebenszyklusanalyse, die eine integrierte Betrachtung und Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Effekte einer verstärkten Kreislaufführung biogener Ressourcen erlauben.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ambitionierte Vorhaben, deren Ergebnisse eine starke gesellschaftliche Wirkung erwarten lassen. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben.


Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes-und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft. Insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte in Deutschland.


Art, Umfang und Höhe einer möglichen Zuwendung. Gewährt wird eine Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt drei Jahre. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese werden entsprechend Art. 25 AGVO anteilsfinanziert. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.


Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.


Verfahren. Das BMBF hat zur Abwicklung des Förderverfahrens den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich, Bioökonomie beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. April 2025, Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingereicht werden, können aber möglicher Weise nicht berücksichtigt werden.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie" im Rahmen des Moduls II (thematische Förderung) des Konzepts "Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel", vom 7. Januar 2025

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