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Bundesförderung für effiziente Gebäude

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 17. Dez. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Anpassungen zum 1. Januar 2023


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passt die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus an. Die Regelung gilt ab 01.01.2023 an.


Zukünftig gibt es für eine "serielle Sanierung" bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines "Worst Performing Buildings" (WPB) steigt auf 10 Prozent und wird um das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert. Desweiteren werden Materialkosten bei Eigenleistungen zum 1. Januar förderfähig. Anlagen zur Stromversorgung werden bedauerlicherweise nicht mehr mitgefördert. Aber der Antail an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 Prozent.

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