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  • AutorenbildMichael Handschuh

Circular Economy

Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen in gewerblichen Unternehmen. Eine zinsgünstige Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen ermöglicht das KfW-Umweltschutzprogramm.

Mit dem KfW-Umweltschutzprogramm können Maßnahmen zum umwelt- und recourcenschonenden, kreislauforientiereten ("Circular Economy") Wirtschaften finanziert werden. Das Programm fördert Investitionen, welche die Entstehung von Umweltbelastungen vermeiden oder wesentlich reduzieren. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union. Dazu zählen neben Handwerk, Handel auch Freiberuflich Tätige wie z.B. Ärzte, Steuerberater oder Architekten auch Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung die Dienstleistung für einen Dritten erbringen.


Gefördert werden alle Maßnahmen, die dazu beitragen die Umweltsituation zu verbessern.

Dazu zählen insbesondere:

  • Maßnahmen zum resoourceneffizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy").

  • Ressourceneffizienz / Materialeinsparung wie. z.B. Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung oder Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung und Frischwassereinsparung.

  • Luftreinhaltung/ Lärmschutz/ Klumaschutz

  • Umweltfreundlicher Verkehr wie z.B. die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen oder die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge bzw. Betankungsanlagen für Wasserstoff. Erdgas oder Flüssigerdgas Anlagen für die Betankung von Schiffen.

  • Sonstige Umweltschutzmaßnahmen wie z.B. die thermisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologische Flächensanierung.


Die Planungs und Umsetzungsbegleitung kann in Verbindung mit der förderungwürdigen Uweltschutzinvestition mit finanziert werden. Grundsätzlich ist eine Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltschutzprogramm mit anderen Fördermittel (Kredite, oder Zulagen bzw. Zuschüssen möglich), wenn die EU-Beihilfehöchsbeträge und die Kumulierungsvorschriften eingehalten werden. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kreditobergrenze liegt bei 10 Millionen Euro. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriumg für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überschritten werden. Als Kreditlaufzeiten bietet die KfW 5, 10 und 20 Jahre an.


Der mögliche Zinssatz richtet sich nach der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklasse.


Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrages. Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage dabei kann eine Verlängerung vereinbart werden.


Da für den Förderkredit bankübliche Sicherheiten zu stellen sind, achten Sie darauf, dass Ihnen ihre Hausbank auch dieses zinsgünstige Förderdarlehen anbietet. Die KfW gewährt die Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute, die für die durchgeleiteten Kredite die vollständige Haftung übernehmen. Unser Tipp. Prüfen Sie, ob es für Ihr Projekt auch Zuschüsse bzw. weitere Beihilfen gibt.

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